Jörg Geimecke verfügt über eine langjährige Spezialisierung im Strafrecht und Verkehrsrecht, die er bundesweit anwendet. Im Strafrecht deckt er eine breite Palette von Rechtsgebieten ab, darunter: Jugendverfahren, Betäubungsmittelrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeine Delikte, Schadensersatz. Er ist sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht tätig. Neben der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren widmet er sich besonders der zivilrechtlichen Durchsetzung von Verkehrsunfallschäden gegenüber Haftpflichtversicherungen und vor Gericht.
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