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Güse, Roßkamp & Kollegen.

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Die Anwaltskanzlei Güse, Roßkamp & Kollegen hat sich aus dem erfolgreichen Zusammenschluss der Anwaltssozietäten REHAGE · POHL · MEYER · GÜSE und Dr. Küter, Roßkamp & Coll. entwickelt. Mit einem starken Fokus auf qualitätsgesicherte, effiziente und fachkompetente juristische Dienstleistung, sind wir Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner im Bereich Verkehrsrecht. Durch individuelle Betreuung und Mandantenfokus streben wir stets danach, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

StVO-Novelle 2020 und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die StVO-Novelle 2020 brachte bedeutende Änderungen hinsichtlich der Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit sich. Hervorzuheben ist vor allem die erhebliche Erhöhung der Bußgelder sowie die Herabsetzung der Grenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, ab denen ein Fahrverbot verhängt wird.

Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Besonders relevant ist die Tatsache, dass ein Fahrverbot nun bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden kann. Diese Änderung stellt eine erhebliche Verschärfung gegenüber den zuvor gültigen Regelungen dar.

Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern

Die Novelle der StVO präzisiert zudem den Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Nunmehr ist ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts festgelegt, was eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit der Fahrradfahrer bedeutet.

Stärkung der Rechte von Fußgängern und Fahrradfahrern

Weiterhin zielt die StVO-Novelle darauf ab, die Rechte von Fußgängern und Fahrradfahrern zu stärken. Hierzu gehört zum Beispiel die Einrichtung von Fahrradzonen und die Erhöhung der Bußgelder für das Falschparken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

Erwartete Auswirkungen der StVO-Novelle 2020

Die Justiz rechnet infolge der Änderungen durch die StVO-Novelle mit einem erheblich höheren Aufkommen an Verfahren. Insbesondere wird ein Anstieg der Zahl von Verkehrsteilnehmern erwartet, die gegen ein verhängtes Fahrverbot vorgehen wollen.

Unsere Anwaltskanzlei Güse, Roßkamp & Kollegen steht Ihnen in all diesen Fragen als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht.

Artikel von Güse, Roßkamp & Kollegen.


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