Treten Sie ein in die Kanzlei von Hunstig, Sporkmann-Vogler & Kröger, wo spezialisierte Anwaltsangelegenheiten mit Fachwissen, Engagement und Zuverlässigkeit behandelt werden. Unsere Anwälte und Notare stehen im Dienste von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen und legen großen Wert auf persönliche und individuelle Beratung.
Verkehrsrecht: Von Ordnungswidrigkeiten bis zu strafbaren Taten
Unsere Anwaltspraxis bietet eine umfassende rechtliche Unterstützung im Verkehrsrecht, sowohl für Ordnungswidrigkeiten als auch für strafbare Taten. Eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren kann durch Verstöße gegen Gesetze wie das Verkehrsgesetz oder das Jugendschutzgesetz auftreten. Geahndet werden strafbare Taten mit Maßnahmen wie Geldstrafen, Sozialstunden oder Fahrverboten. Als Teil unseres Engagements für die Rechte unserer Klienten, vertreten wir sie auch in Fragen des Opferschutzes und der Nebenklage.
Das Beschuldigtenrecht im Strafverfahren
Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die Wahrung des Rechts eines jeden Beschuldigten im Strafverfahren. Es liegt in unserem besonderen Interesse, dass unsere Mandanten die Möglichkeit haben, sich durch einen Verteidiger beraten und vertreten lassen können. Auch Verletzte und Opfer von Gewalttaten können sich auf unseren Beistand verlassen, wobei in bestimmten Fällen die Kosten vom Staat getragen werden.
Schadenersatzrecht: Ausgleich für erlittenen Schaden
In unserem Bemühen, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen, ist das Schadenersatzrecht von besonderer Bedeutung. Der primäre Zweck des Schadenersatzrechts besteht darin, den Geschädigten einen Ausgleich für erlittenen Schaden zu bieten. Unser Team arbeitet engagiert und gewissenhaft daran, die Ansprüche unserer Klienten durchzusetzen und ihnen über ihre Rechte präzise aufzuklären.
Die Pflichten eines Rechtsanwalts
Als Anwälte bei Hunstig, Sporkmann-Vogler & Kröger achten wir streng auf unsere beruflichen Pflichten. Diese beinhalten die unabhängige Beratung in allen Rechtsangelegenheiten, eine gewissenhafte Berufsausübung und strikte Verschwiegenheit. Unsere Mandanten können darauf vertrauen, dass wir ihre Interessen stets uneingeschränkt vertreten und uns kontinuierlich fortbilden, um die bestmögliche Dienstleistung zu bieten.
Kosten und Honorare
Unsere Kosten und Honorare berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen.
Staatliche Hilfen für Mandanten mit geringen Einkünften
Einkommensschwache Mandanten können auf unsere Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe zählen. Unsere Kanzlei ist bestrebt, jedem Einzelnen gerecht zu werden und Zugang zu juristischen Dienstleistungen für alle zu ermöglichen.
Lassen Sie sich von der Expertise und dem Engagement des Teams von Hunstig, Sporkmann-Vogler & Kröger überzeugen und kontaktieren Sie uns noch heute. Wir beraten Sie umfassend und individuell in allen Fragen des Verkehrsrechts.
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