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Heinrich J. Seidel

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Heinrich J. Seidel

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Unsere Expertise im Verkehrsrecht

Leider kann aus den ermittelten Inhalten nicht abgeleitet werden, dass die Anwaltskanzlei Seidel im Bereich des Verkehrsrechts tätig ist. Die genannten Fachgebiete sind Familienrecht, Bau- und Architektenrecht und Arbeitsrecht.

Honorar und Gebührenstruktur

Bei der Kanzlei Seidel richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert, also dem objektiven Geldwert oder dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten an der Sache. Im Falle einer Geldforderung entspricht der Gegenstandswert der Höhe der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Forderung.

Für nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten wird der Gegenstandswert gemäß besonderen gesetzlichen Vorschriften oder aus der Rechtsprechung ermittelt. Liegt keine dieser Quellen vor, wird gemäß den einschlägigen Bestimmungen des RVG ein Regelstreitwert zwischen 4000 und 5000 Euro angesetzt. Die jeweiligen Gebührensätze für den ermittelten Gegenstandswert können dem Vergütungsverzeichnis des RVG entnommen werden.

Beratungsmandate und ihre Kosten

Beschränkt sich das Mandat auf eine oder mehrere Beratungsgespräche, so berechnet die Kanzlei Seidel das Anwaltshonorar auf Stundensatzbasis. Bei einer Erstberatung belaufen sich die Kosten für Verbraucher auf maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Fachkompetenz und Spezialisierung

Die Kanzlei Seidel ist in vielen Rechtsangelegenheiten Ihr kompetenter Ansprechpartner. Insbesondere in den Bereichen Familienrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Arbeitsrecht verfügt die Kanzlei über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse. Diese Expertise wird durch laufende Fortbildungen und dem Erwerb von Fachanwaltstiteln im Familienrecht und im Bau- und Architektenrecht untermauert.

Unsere Arbeitsweise

Im Dialog mit unseren Mandanten ermittelt die Kanzlei Seidel das juristisch erreichbare Ziel. Unter Abwägung von Chancen und Risiken wird die Vorgehensweise festgelegt, wobei stets auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird. Oftmals können Lösungen durch außergerichtliche Verhandlungen schneller erreicht werden als durch lange Gerichtsverfahren. Sollte ein gerichtliches Verfahren jedoch unumgänglich sein, setzt sich die Kanzlei Seidel zuverlässig und zügig für die Interessen ihrer Mandanten ein.

Artikel von Heinrich J. Seidel


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