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Hunstig & Sporkmann-Vogler Rechtsanwälte u. Notare

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Hunstig & Sporkmann-Vogler Rechtsanwälte u. Notare

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Die Anwaltskanzlei Hunstig, Sporkmann-Vogler & Kröger bietet ein umfassendes Portfolio an Rechtsdienstleistungen mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung, insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts. Dabei zeichnen wir uns durch unser Engagement und unsere Zuverlässigkeit aus, die eine qualitativ hochwertige Arbeitsleistung garantieren.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Als spezialisierte Kanzlei decken wir das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab. Hierbei geht es nicht nur um Fragen der Haftung nach Verkehrsunfällen, sondern ebenso um strafrechtliche Aspekte, wie zum Beispiel den Entzug der Fahrerlaubnis. Auch bei Bußgeldverfahren stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Vertragsrecht im Rahmen des Verkehrsrechts

Das Vertragsrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, darunter auch solche, die eng mit dem Verkehrsrecht verbunden sind. Hierzu zählen beispielsweise Kauf- und Werkverträge für Kraftfahrzeuge oder Mietverträge für Garagen und Stellplätze. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und unterstützen Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei auftretenden Problemen.

Strafrechtliche Aspekte des Verkehrsrechts

Straftaten im Straßenverkehr, wie Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrten, können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier kommen verschiedene Maßnahmen zur Anwendung, etwa Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Ableistung von Sozialstunden. Wir verteidigen Ihre Rechte und setzen uns für eine faire Verfahrensführung ein.

Schadensersatzrecht und Verkehrsrecht

Das Schadensersatzrecht spielt eine bedeutende Rolle im Verkehrsrecht. Werden Sie durch einen Unfall geschädigt, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings sind nicht immer alle Forderungen gerechtfertigt. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und unterstützen Sie dabei, diese durchzusetzen.

Kosten und Honorare

Die Kosten für unsere anwaltlichen Leistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Selbstverständlich sind wir auch bereit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen und beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten staatlicher Hilfen bei geringem Einkommen.

Unsere erfahrene und engagierte Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen und Problemen im Bereich des Verkehrsrechts zur Seite. Mit unserer individuellen Beratung streben wir stets die bestmögliche Lösung für Sie an – sei es als Privatperson oder mittelständisches Unternehmen. Nutzen Sie unsere Expertise und kontaktieren Sie uns bei Bedarf. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

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