×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Jens K. Einnatz

Jens K. Einnatz

Zurück
authorname

Jens K. Einnatz

0,0 rating

Die Kanzlei von Jens Einnatz ist eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Einrichtung mit Sitz im Oberbergischen. Der Gründer, Jens Einnatz, ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit solidem juristischem Hintergrund und Bankausbildung. Mit der Gründung seiner eigenen Kanzlei im Jahr 2002 erfolgte die Fokussierung auf individuelle Mandantenbetreuung und maßgeschneiderte Lösungen für rechtliche Herausforderungen.

Notwendigkeit einer rechtlichen Vertretung nach Verkehrsunfällen

Auch wenn Sie als Unfallgeschädigter die Klärung der Schuldfrage als einfach betrachten, so ist es dennoch wichtig, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dies liegt daran, dass Versicherungen oft versuchen, die Regulierungsleistung so niedrig wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass sie bestrebt sind, den Schaden so gering wie möglich darzustellen.

Versicherungsstrategien zur Minimierung der Auszahlungen

Versicherungen verwenden verschiedene Strategien, um ihre finanzielle Belastung nach einem Unfall zu verringern. Eine gängige Praktik besteht darin, die Berechnungsmethode für den entstandenen Schaden zu ändern. Da es viele verschiedene Berechnungsmethoden gibt, kann diese Wahl einen erheblichen Einfluss auf die Entschädigungssumme haben.

Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall

Einige Beispiele für unterschiedliche Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall sind die konkrete oder fiktive Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, die konkrete oder fiktive Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands und die 130-Prozent-Regelung. Diese Regelung ermöglicht es dem Unfallgeschädigten, bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes seines Fahrzeugs von der Versicherung des Unfallverursachers zu fordern.

Bedeutung der Rechtsprechung im Verkehrsrecht

Die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung ist entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Ohne entsprechende Kenntnisse ist es für Geschädigte oft schwierig, ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen durch den Schadenverursacher

Es ist nicht ratsam, die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen demjenigen zu überlassen, der den Schaden verursacht hat. Dies liegt daran, dass ein Interessenkonflikt besteht, da der Schadenverursacher – in der Regel eine Versicherung – versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist es für alle Betroffenen wichtig, ihre Ansprüche stets durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt geltend machen zu lassen.

Artikel von Jens K. Einnatz


Bewertungen

Rating /5

×