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Johlige, Skana & Partner - Anwalt für Strafrecht

Johlige, Skana & Partner – Anwalt für Strafrecht

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Johlige, Skana & Partner – Anwalt für Strafrecht

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etztlich zulässig sind (z.B. nachts). Doch wann ist eine Hausdurchsuchung überhaupt zulässig? Aus der Praxis wissen wir, dass die meisten Haussuchungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Drogendelikten veranlasst werden. Die Anordnung zur Durchsuchung muss immer schriftlich und von einem Richter unterzeichnet und begründet sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel, wenn zum Beispiel Gefahr im Verzug ist. Zur Klärung solcher und weiterer Fragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Johlige, Skana & Partner zur Verfügung.

Allgemeines Strafrecht

Im allgemeinen Strafrecht sind Delikte zusammengefasst, die nicht unter einen speziellen Bereich wie zum Beispiel das Betäubungsmittelstrafrecht fallen. Obwohl es sich um „allgemeine“ Straftaten handelt, ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich und kann den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Substanzen wie zum Beispiel Amphetamin oder Cannabis. Dabei richtet es sich sowohl gegen Händler als auch gegen Konsumenten. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem sensiblen Bereich und bietet Ihnen kompetente Vertretung vor Gericht.

Verkehrsstrafrecht

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf das Verkehrsstrafrecht, welches unter anderem Delikte wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder strafbare Eingriffe in den Straßenverkehr umfasst. Mit meinem engagierten Team an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass wir Ihre Interessen vor Gericht optimal vertreten.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, wenn der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt war. Wir bieten Erziehungsberechtigten und Jugendlichen fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung in dieser emotional oft belastenden Situation.

Nebenklagevertretung/Opfervertretung

Opfer einer Straftat haben das Recht, durch einen Anwalt vertreten zu werden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen während des gesamten Prozesses kompetente Unterstützung und vertritt Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Die sogenannte „erkennungsdienstliche Behandlung“ umfasst Maßnahmen, die zur Erfassung von Tätern dienen, wie etwa Fingerabdrücke oder Lichtbildaufnahmen. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Rechte in diesem Prozess zu schützen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Strafanzeigen und Vorladungen

Der Umgang mit strafrechtlichen Vorladungen und Strafanzeigen kann verwirrend und belastend sein. Wir unterstützen Sie in solchen Situationen mit professioneller Beratung und Vertretung – und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Ihre Re

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