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Jost Peter Rechtsanwalt

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Jost Peter Rechtsanwalt

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Als renommierte Anwaltskanzlei mit spezieller Expertise im Verkehrsrecht nehmen wir gerne die Interessen unserer Mandanten wahr. Unsere Dienstleistungen sind ebenso umfassend wie präzise und stets darauf ausgerichtet, im Sinne unserer Mandanten zu agieren und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Kostenvorschuss und zusätzliche Kosten

Nach Erhalt eines Auftrags fordern wir einen angemessenen Kostenvorschuss ein, der innerhalb von sieben Tagen zu entrichten ist. Sollten keine besonderen Vereinbarungen über das Honorar getroffen worden sein, behalten wir uns vor, bei absehbarem Anfall weiterer Gebühren oder einem erhöhten Arbeitsaufwand weitere Vorschüsse einzufordern.

Persönliche Haftung für Vertretungsberechtigte

Unterzeichnet ein Mandant als Vertretungsberechtigter für eine andere Person, etwa eine juristische Person oder als gesetzlicher Vertreter, ist er auch persönlich für eventuell entstehende Verpflichtungen verantwortlich, insbesondere wenn die vertretene Person zahlungsunfähig wird oder ist.

Haftung in Ehesachen

Im Bereich des Verkehrsrechts bei Ehesachen übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Echtheit der zur Berechnung des Versorgungsausgleichs notwendigen Unterlagen. Auch für die Richtigkeit der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beiträge kann die Kanzlei nicht haften.

Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen ist uns nur dann möglich, wenn wir hierfür einen schriftlichen Auftrag erhalten haben oder einen mündlichen Auftrag schriftlich bestätigt wurde. Es ist die Verantwortung des Mandanten, uns über einlaufende Fristen unverzüglich, vollständig und rechtzeitig zu informieren.

Verjährung von Ansprüchen und Aufbewahrungspflicht

Ansprüche gegen unsere Kanzlei verjähren drei Jahre nach Beendigung des Auftrags. Ebenso endet die Pflicht zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten nach diesem Zeitraum.

Zahlungspflicht bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung

Unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird jedes Mandat erteilt. Der Mandant wird nur dann von seiner Zahlungspflicht befreit, wenn die Versicherung tatsächlich und nach außergerichtlicher Aufforderung in angemessener Frist zahlt.

Gebührenregelung bei Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Für das erste Schreiben an die Rechtsschutzversicherung entstehen keine gesonderten Kosten. Bei weitergehendem Arbeitsaufwand wird eine Pauschalgebühr von 50 Euro erhoben, sofern die gesetzlichen Gebühren nicht höher liegen.

Kostenübernahme bei arbeitsgerichtlichen Verfahren

In der ersten Instanz von arbeitsgerichtlichen Verfahren erfolgt keine Überbürdung der Kosten auf den Gegner, auch wenn der Mandant obsiegt. Der Mandant bleibt also zur Zahlung verpflichtet.

Erteilung eines Auftrags bei wiederholter Betätigung

Wenn wir für einen Mandanten wiederholt tätig werden, ist der Auftrag mit Übersendung der Unterlagen zur Betreibung einer Forderung erteilt. Eine besondere schriftliche Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich und es gelten die in der ersten Vollmacht festgelegten Vereinbarungen.

Artikel von Jost Peter Rechtsanwalt


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