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Junge Schüngeler Wendland Rechtsanwälte Partnerschaft

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Junge Schüngeler Wendland Rechtsanwälte Partnerschaft

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Die JSW Rechtsanwälte sind nicht nur Exzellenz in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht, sondern bieten auch maßgeschneiderte Lösungen im Verkehrsrecht an. Letztlich liegt die absolute Priorität der Kanzlei darin, die rechtlichen Herausforderungen ihrer Mandanten zu bewältigen und ihren Erfolg langfristig zu gewährleisten.

Eigenkapitalzuschuss und Überbrückungshilfe III

Die JSW Rechtsanwälte bieten persönliche Beratung und Hilfe beim Beantragen des Eigenkapitalzuschusses im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Dieser Zuschuss ist ein finanzieller Ausgleich für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 50% erlitten haben. Neben der regulären Förderung der Überbrückungshilfe III können diese Unternehmen zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss beantragen.

Berechnung des Eigenkapitalzuschusses

Der Zuschuss beträgt bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten, die ein Unternehmen erstattet bekommt. Die Höhe steigt je länger das Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% erlitten hat. Ab dem dritten Monat beträgt der Zuschuss 25%, im vierten Monat 35% und bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich auf 40%.

Verantwortung bei Auffahrunfällen

Im Bereich Verkehrsrecht berät die Kanzlei JSW auch bei Fragen zur Haftung bei Verkehrsunfällen. Wenn beispielsweise auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs auslöst und ein nachfolgender Lkw auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auffährt, überwiegt nach aktuellem Recht der Haftungsanteil des nachfolgenden Lkw-Fahrers. Darüber hinaus können Mandanten von JSW stets mit einer kompetenten Beratung zu allen Fragen rund um Unfälle im Straßenverkehr rechnen.

Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III

Die JSW Rechtsanwälte informieren und unterstützen ihre Mandanten auch bei der Beantragung der Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Ein- und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können diese Hilfsmaßnahme in Anspruch nehmen.

Antragstellung für die Neustarthilfe

Die Neustarthilfe kann einmalig bis zum 31.8.2021 beantragt werden. Anträge müssen über einen prüfenden Dritten, wie Steuerberater oder Rechtsanwälte, gestellt werden. Die Schlussrechnung muss bis zum 31.12.2021 gestellt sein. Hierbei bietet JSW Rechtsanwälte eine intensive Betreuung und Beratung, um ihre Mandanten durch den gesamten Prozess zu führen.

Artikel von Junge Schüngeler Wendland Rechtsanwälte Partnerschaft


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