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Kaesler & Neef Fachanwälte für Verkehrsrecht

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Kaesler & Neef Fachanwälte für Verkehrsrecht

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Kaesler & Neef ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit besonderem Fokus auf Verkehrsrecht. Mit uns an Ihrer Seite bewegen Sie sich sicher im Dickicht von Vorschriften, Rechten und Pflichten. Denn wir betreuen Sie kompetent in allen Fragen rund um Autokauf, Führerschein, Verkehrsstraftaten und Bußgelder.

Personenschaden und Schmerzensgeldanspruch

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht immer dann, wenn Sie in einem Unfall verletzt wurden und dieser durch einen Dritten verschuldet wurde. Die Höhe des Anspruchs hängt von der Schwere Ihrer Verletzung und eventuellen bleibenden Dauerschäden ab. Um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen, gilt es bestimmte Pflichten zu erfüllen, darunter z.B. die Anzeige des Unfalls und die Dokumentation Ihrer Verletzungen. Bei Kaesler & Neef begleiten wir Sie durch diesen Prozess und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Sachschaden und Reparaturkosten

Im Falle eines Sachschadens müssen Sie nicht immer die kostengünstigste Variante der Reparatur akzeptieren. Selbst ein wirtschaftlicher Totalschaden oder Reparaturkosten, die 130% des Fahrzeugwertes übersteigen, können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Wir von Kaesler & Neef unterstützen Sie dabei, Kürzungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung entgegenzutreten und erläutern Ihnen, warum ein Gutachten oftmals dem Kostenvoranschlag vorzuziehen ist.

Kaskoversicherung und Mietwagenkosten

Ihr Kasko-Vertrag deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die durch Unfälle verursacht werden können. Dabei spielen Verschuldensfragen weniger eine Rolle, was es Ihnen ermöglicht, Ihre Kasko auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde. Kosten für Sachverständige und Mietwagen können ebenfalls erstattet werden. Ob und inwieweit dies zu einer Erhöhung Ihrer Prämien führt, klären wir von Kaesler & Neef gerne mit Ihnen.

Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen

Sollte der Unfallverursacher im Ausland wohnen und sein Fahrzeug dort versichert haben, gelten besondere Bestimmungen. Dabei kommt in der Regel das Recht des Unfallortes zur Anwendung. Wir von Kaesler & Neef beraten Sie umfassend über die dabei geltenden Unterschiede des deutschen und ausländischen Schadenrechts und setzen uns dafür ein, dass Sie die volle Höhe der Ihnen zustehenden Kosten und Schäden erstattet bekommen.

In allen Bereichen des Verkehrsrechts steht Kaesler & Neef Ihnen als kompetenter und engagierter Partner zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.

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