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Kanzlei Gerlach & Eschweiler

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st das der Fall, sollte der Arbeitnehmer sich umgehend an einen Experten im Arbeitsrecht wenden, um die Weisung rechtlich überprüfen und eine entsprechende Rechtsberatung einholen zu können. Hierbei steht die Anwaltskanzlei Gerlach & Eschweiler mit ihrer Expertise im Arbeits- und Verkehrsrecht zur Verfügung.

Darf der Arbeitgeber zuviel gezahlten Lohn zurückfordern?

In der Arbeitsrechtssphäre kommt es oft vor, dass ein Arbeitgeber mehr Gehalt ausbezahlt, als dem Arbeitnehmer rechtmäßig zusteht. In solchen Fällen kann sich der Arbeitgeber grundsätzlich auf einen Rückforderungsanspruch berufen. Allerdings ist dieser Anspruch in bestimmten Situationen eingeschränkt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer nicht wusste, dass er zu viel gezahlt bekommen hat und das Geld bereits ausgegeben hat.

Umgang mit Ausschlussklauseln

Die Bewertung von arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln, vor allem in Bezug auf den Mindestlohn, ist ein wiederkehrendes Thema in unserer Praxis. Nach jüngsten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts sind Ausschlussklauseln, die den Mindestlohn nicht explizit ausnehmen, insgesamt unwirksam. Dies gilt zumindest für Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es diesem, Arbeitsinhalt, -ort und -zeit im Rahmen des Zumutbaren zu bestimmen. Wird diese Grenze jedoch überschritten, kann die Weisung als unbillig betrachtet werden. In solchen Fällen müssen Arbeitnehmer diese Anweisungen nicht befolgen, auch wenn sie sich nicht gerichtlich dagegen gewendet haben.

Mögliche Konsequenzen unbilliger Weisungen

Werden unbillige Anweisungen des Arbeitgebers erteilt, kann es schwierig für den Arbeitnehmer sein, die Rechtmäßigkeit dieser Anweisungen zu bewerten. In solchen Fällen können wir in der Kanzlei Gerlach & Eschweiler unsere Expertise anbieten, um die betreffenden Anweisungen zu bewerten und entsprechende juristische Beratung bereitzustellen.

Unser Team bei Gerlach & Eschweiler steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeits- und Verkehrsrecht zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für unsere Mandanten sind wir bestrebt, Sie kompetent und effizient zu beraten und Ihre Interessen zu verteidigen. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da, um Ihnen zu helfen.

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