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Kanzlei Schulz & Stegemann

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Kanzlei Schulz & Stegemann

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Die Anwaltskanzlei Schulz & Stegemann hat ein umfangreiches Spektrum an rechtlichen Fachbereichen, darunter das Verkehrsrecht. Mit jahrelanger Erfahrung, profundem Wissen und kontinuierlicher Fortbildung sind sie in diesem Bereich bestens gerüstet, Ihre Belange zu vertreten und Sie in Rechtsfragen zu beraten.

Spezialgebiet Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht ist eines der Fachgebiete der Kanzlei Schulz & Stegemann. Es handelt sich dabei um einen Aspekt des Verkehrsrechts, der sich auf die zivilrechtlichen Belange im Straßenverkehr bezieht. Innerhalb des Verkehrszivilrechts gibt es zwei Hauptbereiche: das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht.

Verkehrsordnungs- und Strafrecht

Das Verkehrsordnungs- und Strafrecht ist ein weiterer wichtiger Punkt im Leistungskatalog der Kanzlei. Dieser Bereich des Verkehrsrechts umfasst Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Die Anwälte unterstützen ihre Mandanten bei Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsdelikten.

Verkehrsvertragsrecht

Im Bereich des Verkehrsvertragsrechts verfügt die Kanzlei Schulz & Stegemann über umfangreiche Kenntnisse. Dieser Teil des Verkehrsrechts befasst sich mit den vertraglichen Beziehungen, die im Kontext des Straßenverkehrs entstehen, beispielsweise Kaufverträge für Fahrzeuge oder Werkstattverträge.

Recht der Fahrerlaubnis

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten auch hinsichtlich des Rechts der Fahrerlaubnis. Dies umfasst u.a. Fragen zu Führerscheinentzug, Punkten in Flensburg oder zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Fachanwaltsbezeichnung

Zum Leistungsspektrum der Kanzlei zählt auch die Fachanwaltsbezeichnung. Diese wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, nach Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen. Zudem muss der Anwalt mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.

Fortbildung von Fachanwälten

Um den hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, müssen sich Fachanwälte jährlich auf ihrem Rechtsgebiet fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Die Fortbildung garantiert, dass der Anwalt stets über aktuelle Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert ist.

Verkehrshaftungsrecht

Im Verkehrshaftungsrecht, einem Teilgebiet des Verkehrszivilrechts, sind die Anwälte der Kanzlei Schulz & Stegemann besonders versiert. Hier geht es um die Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr, insbesondere um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen.

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