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KECKE Rechtsanwälte

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KECKE Rechtsanwälte

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Wir freuen uns, Ihnen unsere Anwaltskanzlei vorzustellen, die ihren Fokus auf das Verkehrsrecht setzt. Mit den Rechtsanwälten in Halle und Crimmitschau bieten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfangreiche Unterstützung und Beratung in Fragen des Verkehrsrechts. Qualität und Kundenzufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle. In jedem Fall arbeiten mindestens zwei erfahrene Anwälte an Ihrem Fall, um eine durchgängige und professionelle Betreuung sicherzustellen.

Verkehrsstrafen

Überschreitet man die Geschwindigkeitsgrenze im Straßenverkehr, hängen die Strafen davon ab, ob dies innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft geschieht. Innerhalb einer Ortschaft können bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bis zu 260 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und sogar ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Außerhalb einer Ortschaft sind die Strafen geringer: Bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h kann das Bußgeld und ein Punkt fällig werden.

Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung bietet Schutz in vielen Lebensbereichen. Sie übernimmt gerichtliche Kosten, Zeugengelder und das Honorar für einen Gutachter. Besonders beim Straßenverkehrsrecht ist sie sehr wertvoll. Beispielsweise steht sie Ihnen zur Seite, wenn Sie Schadenersatzforderungen vom Unfallgegner einfordern möchten oder sich gegen einen Führerscheinentzug wehren müssen. Allerdings sind Bußgelder und Geldstrafen generell von der Leistungsübernahme ausgeschlossen.

Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen fehlerhaft sein und somit einen Einspruch rechtfertigen. Mögliche Fehler können ein falsches Aktenzeichen, ungenaue Angaben zu Zeitpunkt oder Ort oder eine fehlerhafte Beweisführung sein. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. In einem solchen Fall unterstützen wir Sie gerne, prüfen den Bescheid auf mögliche Fehler und helfen bei der Formulierung des Einspruchs.

Verjährung einer Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt grundsätzlich nach drei Monaten. Beginnend mit dem Tag des Verstoßes. Auch bei einer möglichen Verjährung ist ein Einspruch notwendig. Hierbei kann Ihnen unser Team an erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zur Seite stehen, Akteneinsicht nehmen und technische Fehler oder Ungereimtheiten im Messprotokoll aufdecken.

Unser Ziel ist es, Ihre Position gegenüber der Gegenseite effektiv darzustellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit unserer Expertise und Erfahrung im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Artikel von KECKE Rechtsanwälte


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