×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Leidl und Ecker Rechtsanwälte

Leidl und Ecker Rechtsanwälte

Zurück
authorname

Leidl und Ecker Rechtsanwälte

0,0 rating

Die Anwaltskanzlei Ecker verfügt über eine langjährige Tradition und Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Vertretung. Gegründet wurde sie bereits in den 1960er Jahren von Rechtsanwalt Dr. Georg Leidl, sie wird heute von Rechtsanwalt Werner F. Ecker geführt. Mit Fachanwaltschaften im Verkehrs- und Familienrecht stehen wir Ihnen als starke Partner zur Seite.

Verkehrsrecht – Unsere Spezialität

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Verkehrsrecht, insbesondere in der Unfallregulierung, der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen sowie im Gewährleistungsrecht bei Kraftfahrzeugkäufen.

Häufig stellt sich nach einem Verkehrsunfall die Frage nach dem zu erwartenden Schadensersatz. Wählt ein Geschädigter den Weg der Ersatzbeschaffung statt der Reparatur, obwohl lediglich ein Anspruch auf Reparaturkosten besteht, so steht ihm grundsätzlich auch Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu. Jedoch ist dieser Anspruch auf den Betrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre.

Scheidungsfälle und Zugewinnausgleich

Auch im Familienrecht sind wir Experten. Bei Scheidungen helfen wir Ihnen, faire Vereinbarungen zu treffen und Ihre Rechte geltend zu machen. Hierzu gehört auch die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ein Lottogewinn eines Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird.

Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie rund um das Thema Kündigung. Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und mit persönlicher Unterschrift erfolgt. Elektronische Formen wie E-Mail oder Fax sind hier unwirksam.

Kosten und Gebühren

Transparenz bei den Kosten ist uns wichtig. Deshalb klären wir Sie über die entstehenden Gebühren auf. Für ein erstes Beratungsgespräch fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis zu 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer an. Sollte die Beratung über das Erstgespräch hinausgehen, beträgt die Gebühr maximal 250,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. einer Auslagenpauschale.

Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren richten sich in der Regel nach dem Streitwert und dem RVG. Bei Zahlungsforderungen ergibt sich der Streitwert beispielsweise aus der Höhe der Forderung.

Das kompetente Team unserer Kanzlei steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Dabei können Sie von uns Qualität, Integrität und Seriosität erwarten. Wir geben Ihnen eine ehrliche und objektive Einschätzung Ihrer Situation und erläutern Ihnen die damit verbundenen Risiken. Ziel ist immer, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Artikel von Leidl und Ecker Rechtsanwälte


Bewertungen

Rating /5

×