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Müller | Schell | Peetz Rechtsanwälte

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Die Kanzlei bietet kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden sowie in Bußgeldverfahren. Sie unterstützt ihre Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen des Abgasskandals bzw. Dieselskandals, bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Auch im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen bei Mängeln steht die Kanzlei ihren Mandanten kompetent zur Seite. Die Anwälte der Kanzlei sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und arbeiten als eingespieltes Team zusammen. Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner, der seine Anforderungen und Problemstellungen genau kennt. Hinter diesem Ansprechpartner steht ein Team von Experten, das zur möglichst effektiven, schnellen und kostengünstigen Lösung eines Rechtsproblems beigezogen werden kann. Die Kanzlei empfiehlt, nach einem Verkehrsunfall oder einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie nach der Feststellung eines Mangels an einem neu angeschafften Gebraucht- oder Neufahrzeug, nicht die Versicherung, die Polizei, die Werkstatt oder den Abschleppdienst zu kontaktieren, sondern einen Rechtsanwalt des Vertrauens. Nur er kann die Interessen des Mandanten kompetent und nachhaltig vertreten und sicherstellen, dass der Schaden möglichst schnell ersetzt wird. Um den Mandanten bei einem Verkehrsunfall zu unterstützen, gibt die Kanzlei eine Checkliste heraus, die den Unfallbeteiligten bei der Vorbereitung eines Besuchs beim Rechtsanwalt helfen soll. Die Checkliste umfasst unter anderem das Sichern von Zeugen und das Aufnehmen von Kennzeichen von hinterherfahrenden Autos, das Aufheben von Quittungen und Belegen sowie die Information der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb einer Woche nach dem Unfall.

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Artikel von Müller | Schell | Peetz Rechtsanwälte


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