Unsere Fachanwälte bieten eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts an. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Bezug auf Verkehrsunfallschadenregulierung, insbesondere die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, Personenschadensrecht und Vertretung von Opfern und Hinterbliebenen nach schweren Verkehrsunfällen. Außerdem beraten und vertreten wir unsere Mandanten beim Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen, Kfz-Leasing, Anfechtung/Rücktritt vom Vertrag, Rückabwicklung, Kaufpreisminderung, Gewährleistungs-/ Garantieansprüchen, mangelhafter Werkstattleistung und Verkehrsversicherungsrecht. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Fällen der Überprüfung der Kraftfahrereignung, Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens/einer Fahrverhaltensbeobachtung, eines chemisch-toxikologischen Gutachtens sowie der Fahrtenbuchauflage. Unsere Fachanwälte sind spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung des Kaskoversicherers, Leistungsablehnung wegen behaupteter Obliegenheitsverletzungen und Abwehr von Regressansprüchen des Pkw-Haftpflichtversicherers. Wir bieten sowohl Mandanten als auch interessierten Lesern eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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