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Rechtsanwälte Bonse, Häuser & Früh

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Rechtsanwälte Bonse, Häuser & Früh

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In der Anwaltskanzlei Bonse, Häuser und Früh findet man juristische Vertretung und Beratung sowie Unterstützung in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Dabei deckt die Kanzlei eine breite Palette von Dienstleistungen ab. Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder mit Ordnungswidrigkeiten konfrontiert werden – das Expertenteam steht Ihnen zur Seite.

Gebührenstruktur

Die Honorare dieser Kanzlei setzen sich bei zivilrechtlichen Angelegenheiten aus dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten, dem Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad zusammen. Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, kommen zusätzliche Gebühren aufgrund der Regeln des RVG hinzu. Diese umfassen unter anderem die Kosten für eine gerichtliche Vertretung.

Erstberatungsgebühren

Für eine Erstberatung fallen zwischen € 30,00 und maximal € 190,00 an, abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit und dem zeitlichen Aufwand der Beratung.

Unterstützung bei finanziellen Engpässen

Sollten Sie nicht im Stande sein, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, wird für Sie ein Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe gestellt.

Fachbereich Verkehrsrecht

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der zivilrechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen und setzt Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch. Darüber hinaus übernimmt sie Ihre Vertretung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren.

Spezialisierungen der Anwälte

Das Team besteht aus erfahrenen und kompetenten Rechtsanwälten. Herr Torsten Früh ist unter anderem auf das Verkehrsrecht spezialisiert und kann auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Er berät Sie auch zu Fragen des Insolvenzrechts und steht Ihnen bei Verkehrsstrafsachen zur Seite.

Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und Konsequenzen

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie zu schnellem Fahren oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands droht ein Bußgeld. In solchen Fällen wird die Bußgeldbehörde aktiv und die Kanzlei Bonse, Häuser und Früh kann Sie gegen eventuelle Vorwürfe verteidigen.

Artikel von Rechtsanwälte Bonse, Häuser & Früh


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