Über die Anwaltskanzlei
Die Kanzlei Broede, Krutzki & Partner bietet Ihnen umfangreiche juristische Dienstleistungen an. Mit unserem erfahrenen Team betreuen wir Sie in verschiedenen Rechtsbereichen. Unsere Hauptpriorität ist es, unsere Mandanten auf höchstem Niveau zu vertreten und ihre rechtlichen und finanziellen Interessen optimal zu wahren.
Dienstleistungen im Verkehrsrecht
Wir haben uns auf das Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert. Egal, ob Sie Opfer eines Verkehrsunfalls sind, in einem Bußgeldverfahren betroffen sind oder von einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden – wir stehen an Ihrer Seite und setzen Ihre zivilrechtlichen Interessen mit Leidenschaft und Engagement durch. Zudem sind wir Experten im Segment Fahrzeugkauf und Fahrzeugfinanzierung und bieten diesbezüglich fundierte Beratung und Vertretung.
Mandatsbedingungen
Bei uns wird die Mandatierung im Regelfall durch eine schriftliche Vollmacht erteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Allgemeinen Mandatsbedingungen Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Kanzlei und den Auftraggebern sind – individuelle AGB, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen entfalten keine Wirkung bei uns.
Ethische Verpflichtungen und Datenschutz
Unsere Kanzlei achtet auf strengste Geheimhaltung. Alle Informationen, die der Mandant uns während des Mandats anvertraut, unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht. Wir verwenden außerdem modernste Technologien, um den Datenschutz unserer Mandanten zu gewährleisten und treffen alle notwendigen Vorkehrungen gegen Datenverluste oder unbefugte Zugriffe.
Zahlungsbedingungen und Kostenerstattung
Wir bitten unsere Mandanten, auf Anforderung angemessene Vorschüsse zu leisten und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu bezahlen. Sollten Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten bestehen, treten unsere Mandanten diese in Höhe der Honorarforderung an uns ab.
Arbeitsrechtliche Fragen
Neben dem Verkehrsrecht sind wir auch im Arbeitsrecht tätig. Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten weisen wir explizit darauf hin, dass außergerichtlich und in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren besteht – jede Partei trägt ihre Kosten selbst.
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