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Rechtsanwälte Friedrich · Loesgen · Theiß

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Rechtsanwälte Friedrich · Loesgen · Theiß

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Die Anwaltskanzlei Friedrichs und Kollegen bringt eine gewichtige Expertise im Verkehrsrecht mit und ist für ihre Mandanten in allen damit verbundenen rechtlichen Fragen ein zuverlässiger Partner.

Expertise in Rechtsanwaltsvergütungen

Unsere Kanzlei folgt bei der Vergütung entweder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Das RVG reguliert die allgemeinen gebührenrechtlichen Bestimmungen sowie das Vergütungsverzeichnis, was bestimmte Gebührentatbestände beinhaltet.

Verständigung über Vergütungsvereinbarungen

Vergütungsvereinbarungen sind immer eine Option, solange diese den Bestimmungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG folgen. Sie erlauben es uns, flexibel auf die finanziellen Möglichkeiten unserer Mandanten einzugehen, ohne jedoch die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten.

Zivil-, verwaltungs- und sozialrechtliche Gebühren

Im Rahmen des Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts berechnen wir unsere Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Damit sichern wir eine sogenannte Quersubventionierung, dank derer verfahren mit hohem Gegenstandswert den vergleichsweise höheren Arbeitsaufwand bei weniger umfangreichen Fällen ausgleichen können.

Individuelles Arbeitsrecht

Innerhalb des Verkehrsrechts deckt unsere Kanzlei auch Themen des individuellen Arbeitsrechts ab. Hierbei geht es um die vertraglichen Beziehungen von Arbeitnehmern zu ihrem Arbeitgeber, was sich insbesondere auf Themen wie Fahrzeiten im Außendienst auswirkt.

Fahrzeitvergütung im Außendienst

Wir beraten Sie kompetent in Fragen zur Vergütung von Fahrzeiten im Außendienst und setzen uns dafür ein, dass diese Zeiten als Arbeitszeiten anerkannt und entsprechend vergütet werden.

Das Erbrecht im Verkehrsrecht

Als Teil unseres Serviceangebots im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte als Erbe zu wahren und zu verteidigen, insbesondere in Bezug auf Vermögensübertragungen und Schuldenübernahmen.

Fragen zum Mietrecht

In Fragen des Mietrechts sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vermieter durchzusetzen, sei es in Bezug auf Mängelansprüche, Kündigungsschutz oder Fragen zur Mietzinsforderung.

Hartz IV und Rentenrecht

Auch im Sozialrecht unterstützen wir Sie umfassend. Wir prüfen Ihre Hartz IV-Bescheide und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Krankenversicherungs- und Rentenrecht zur Seite.

Unser Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Eckhardt Loesgen steht Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts engagiert zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Vertretung.

Artikel von Rechtsanwälte Friedrich · Loesgen · Theiß


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