Profiltext:
Unsere Anwaltskanzlei in Gummersbach positioniert sich stolz als kompetenter Partner im Verkehrsrecht. Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren Engagement für kontinuierliche Weiterbildung, sind wir bestens ausgestattet, um die speziellen Anforderungen unserer Mandanten zu erfüllen.
Spezialgebiet im Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht geht es oft um mehr als nur das Überfahren einer roten Ampel oder die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens. Unsere Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwalt Timo Pickhardt berät und vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Vertretung auf verschiedenen Gerichtsebenen
Wir bieten sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung auf verschiedenen Ebenen an. Unsere Praxis erstreckt sich von den Amtsgerichten bis hin zu den Land- und Oberlandesgerichten.
Breites Spektrum im Versicherungsrecht
Neben dem Verkehrsrecht sind wir ebenso im Versicherungsrecht versiert. Das Versicherungsrecht, welches vielschichtig und komplex ist, betrifft verschiedene Versicherungsarten und beinhaltet das Handhaben von Versicherungsbedingungen, die von den Versicherern verwendet werden.
Rolle im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Rechtsanwalt Pickhardt spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Dazu gehört die Beratung von Hausverwaltern, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Eigentümern.
Unterstützung bei Versicherungsproblemen
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht begleitet und vertritt Herr Pickhardt unsere Mandanten in zahlreichen Fällen, wobei er sich insbesondere auf das Assistieren bei Problemen mit Versicherungsunternehmen konzentriert.
Geltendmachung von Ansprüchen
Unsere Kanzlei berät sowohl Mieter als auch Vermieter hinsichtlich der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wie Zahlungsforderungen, Mängelbeseitigungen oder Kündigungen.
Kontinuierliche Weiterbildung
Für uns ist es wichtig, stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zu sein. Wir erreichen dies durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und durch Mitgliedschaft in Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins.
Beratung im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Beratung im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes umfasst auch gegebenenfalls die Vertretung vor den ordentlichen Gerichten bis hin zum jeweiligen Oberlandesgericht.
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