Die Anwaltskanzlei Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer ist seit 2001 auf das Verkehrs- und Unfallrecht spezialisiert. Ihr Anliegen ist es, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Verkehrsunfällen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu helfen. Als Ihr Partner übernehmen sie die Abwicklung der Schadensersatzforderungen mit der gegnerischen Versicherung, falls Sie unverschuldet geschädigt wurden. Dabei entstehen für Sie in der Regel keine Kosten, da diese von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Herr Winfried Kuhlmann selbst, Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei, hat in den Jahren 1974 bis 1980 an der WWU-Münster Rechtswissenschaften studiert und von 1981 bis 1984 sein Referendariat bei den Landgerichten Bielefeld und Dortmund sowie am Oberlandesgericht Hamm absolviert. Seit 1984 ist er selbstständiger Rechtsanwalt.
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