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Rechtsanwälte Römer und Kollegen

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Rechtsanwälte Römer und Kollegen

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Die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Römer & Kollegen, mit Standorten in Giengen und Heidenheim, bietet eine umfassende und kompetente rechtliche Betreuung im Bereich des Verkehrsrechts. Mit unserer langjährigen Tätigkeit und dem transparenten Zusammenarbeiten innerhalb unseres Teams können wir Ihre individuellen Interessen professionell vertreten.

Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht definiert die rechtlichen Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer, sowohl fußläufig, mit dem Fahrrad, dem PKW oder LKW, ebenso öffentliche Verkehrsmittel und der Luftverkehr. Unsere Kanzlei hat den Fokus auf das Straßenverkehrsrecht gelegt. Von Bußgeldverfahren über Führerscheinentzug und dessen Wiedererlangung bis hin zur Abwicklung von Verkehrsunfällen und der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Transparenz bei den Kosten

Die Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei spielt der Streitwert, also der Wert des Gegenstandes der Tätigkeit, eine entscheidende Rolle zur Bemessung der Gebühren.

Inkassoangelegenheiten

Auch bei Inkassoangelegenheiten stehen wir Ihnen zur Seite. Hierunter versteht man die Beitreibung ausstehender Forderungen, bei denen wir Sie von der Ausstellung anwaltlicher Mahnbescheide bis hin zu gerichtlichen Mahnverfahren unterstützen.

Unterstützung nach einem Führerscheinentzug

Nach einem Führerscheinentzug bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zur schnellstmöglichen Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis an und bereiten Sie gegebenenfalls auf ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) vor.

Abwicklung von Verkehrsunfällen und Schadensersatzansprüchen

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, nach einem Verkehrsunfall Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen und vertreten Sie kompetent bei der Schadensabwicklung. Dabei achten wir darauf, dass Sie über Ihre Rechte gut informiert sind und kein Geld zu verschenken haben.

Wer trägt die anfallenden Rechtsanwaltskosten?

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die anfallenden Rechtsanwaltskosten tragen. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden, ohne dabei finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Sprechen Sie uns einfach an und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Ihre Rechte im Verkehrsrecht. Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden!

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