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Rechtsanwälte Rolf Lengemann Falk Werhahn Dieter Keseberg

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Die Kanzlei Lengemann, Werhahn und Keseberg besteht aus den erfahrenen Rechtsanwälten Rolf Lengemann, Falk Werhahn und Dieter Keseberg sowie ihren engagierten Mitarbeiterinnen Heike Möller, Daniela Walther und Carina Herbold. Die Kanzlei wurde im Februar 2016 von Rolf Lengemann und Falk Werhahn gegründet und seit Dezember 2018 in Bürogemeinschaft mit Dieter Keseberg geführt. Die Anwälte der Kanzlei sind freundliche, kompetente und zuverlässige Ansprechpartner für alle rechtlichen Angelegenheiten, bei denen es „drückt“. Ihr Ziel ist es, das Problem des Mandanten zur Zufriedenheit zu lösen und somit langfristiges Vertrauen aufzubauen. Dazu wird zunächst der Sachverhalt umfassend besprochen und anschließend gemeinsam mit dem Mandanten ein maßgeschneidertes Vorgehen abgestimmt. Dabei stehen stets die Interessen des Mandanten im Fokus. Rechtsanwalt Rolf Lengemann, einer der Gründungsmitglieder der Kanzlei, ist seit 1987 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, des Familienrechts sowie des Verkehrsrechts. Darüber hinaus ist er auch im Arbeitsrecht und im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Werkvertragsrecht, tätig. Die Kanzlei Lengemann, Werhahn und Keseberg lädt alle Interessierten ein, sich auf ihrer Website näher über die Anwälte und ihre Leistungen zu informieren und freut sich darauf, Mandanten persönlich in ihrer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Artikel von Rechtsanwälte Rolf Lengemann Falk Werhahn Dieter Keseberg


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