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Rechtsanwälte Schmitt & Haan

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Rechtsanwälte Schmitt & Haan

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In unserer Anwaltskanzlei legen wir großen Wert auf individuelle, persönliche Beratung und Betreuung. Unsere langjährige Erfahrung und ein starkes Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen es uns, unseren Mandanten hochqualifizierte anwaltliche Unterstützung im Bereich des Verkehrsrechts anzubieten.

Unsere Einstellung zur Online-Mandatsbearbeitung

Wir haben festgestellt, dass eine Online-Mandatsbearbeitung in den meisten Fällen keine Vorteile für unsere Mandanten bietet und in einigen Fällen sogar erhebliche Nachteile mit sich bringt. Deshalb haben wir uns entschieden, diese nicht anzubieten.

Die Risiken einer Webakte

Obwohl unsere moderne Anwaltssoftware die Führung einer Web-Akte ermöglicht, sehen wir darin mehr Risiken als Vorteile. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen könnten Hackerangriffe zu einem Problem werden. Daher verzichten wir auf die Nutzung einer Web-Akte.

Kosten der Erstberatung

Eine kostenbegrenzte Erstberatung ist eine unserer Leistungen. Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, unabhängig vom Gegenstandswert. Bei durchschnittlichen Angelegenheiten liegt die Gebühr bei etwa 100 € netto.

Vorgehen bei Deckungszusage-Verweigerung durch die Rechtsschutzversicherung

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage verweigern, bestehen Sie auf Ihrem Recht auf eine kompetente anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Was tun bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt einzuschalten. Anwälte kennen die Tricks der Versicherer und können Sie umfassend über Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners informieren.

Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Anwalt und einen eigenen Gutachter übernehmen.

Berechnung der Anwaltsgebühren

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, das heißt dem Betrag, um den es in einem Rechtsstreit geht.

Freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie das Recht, den Anwalt Ihres Vertrauens auszuwählen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Diese Tätigkeit ist für unsere Mandanten kostenfrei.

Artikel von Rechtsanwälte Schmitt & Haan


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