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Rechtsanwältin Anke Oberschelp

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Rechtsanwältin Anke Oberschelp

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Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei in Bielefeld-Jöllenbeck, die sich mit vollster Kompetenz und Passion für Ihre Interessen im Bereich Verkehrsrecht einsetzt. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Baurecht und Pferderecht. Unabhängig von der Art ihrer rechtlichen Anliegen sind Sie bei uns in besten Händen. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Verkehrsrecht und privates Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts legen wir den Fokus auf das selbstständige Beweisverfahren. Treten während der Bauphase Mängel auf, kann es notwendig sein, den Bau zu stoppen und eine gerichtliche Feststellung der Mängel einzuholen. Zu groß wäre sonst die Gefahr, dass die Mängel überbaut und später nicht mehr festgestellt werden könnten. Das selbstständige Beweisverfahren ermöglicht es, Baumängel festzustellen und zu dokumentieren. Hierbei handelt es sich um ein vorgelagertes Verfahren, das vor einem eigentlichen Prozess durchgeführt wird und dazu beiträgt, die Erfolgsaussichten eines späteren Prozesses besser einschätzen zu können. So kann gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung der Parteien ermöglicht werden.

Pferderecht und Kauf eines Pferdes

In der Welt des Pferderechts sind wir ebenso versiert. Der Kauf eines Pferdes kann mit vielen rechtlichen Stolpersteinen verbunden sein, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer gut informiert sein. Dabei geht es beispielsweise um Fragen des Haftungsrisikos des Verkäufers oder die Beschaffenheit des Pferdes aus Sicht des Käufers. Treten nach dem Kauf Mängel auf, vertreten wir Sie kompetent, um Ihre Rechte zu wahren.

Unterstützung bei Gerichtsprozessen

Unsere Kanzlei unterstützt Sie während eines Gerichtsprozesses, von der Erstellung der Klageschrift bis zur Entscheidungsfindung. Hier sind verschiedene Beweise relevant: Der Urkundenbeweis durch Verträge, Kündigungen oder Fotos, der Zeugenbeweis durch anwesende Personen und der Sachverständigenbeweis durch fachliche Gutachten. Zudem kann das Gericht Parteivernehmungen durchführen, bei dem der Kläger oder Beklagte als Zeuge vernommen wird. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen in jedem Schritt des Prozesses verteidigt werden.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Artikel von Rechtsanwältin Anke Oberschelp


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