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Rechtsanwältin Buhr-Bartlakowski

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Rechtsanwältin Buhr-Bartlakowski

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Die Rechtsanwältin, geboren im Jahr 1972 und stolze Berlinerin, erlangte im Jahr 1991 ihr Abitur und nahm anschließend ihr Studium der Rechtswissenschaften an der renommierten Humboldt-Universität zu Berlin auf. Nach einem erfolgreichen Referendariat am Kammergericht der Hauptstadt und dem absolvieren des zweiten Staatsexamens, erhielt sie im Jahr 2003 ihre Zulassung als Rechtsanwältin und ist seitdem sowohl beratend als auch vor Gericht aktiv. In ihrer Kanzlei konzentriert sich die Anwältin insbesondere auf das Straßenverkehrsrecht, wo sie ihre Mandanten in verschiedenen Angelegenheiten unterstützt: Zivilrechtliche Schadensregulierung: Hier kümmert sie sich um die rechtlichen Belange in Bezug auf Schäden, die infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind. Sie steht ihren Klienten bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung zur Seite und hilft, mögliche Konsequenzen abzuwenden. Die Rechtsanwältin berät und vertritt ihre Mandanten auch in rechtlichen Angelegenheiten rund um den Kauf von Fahrzeugen.
Das Straßenverkehrsrecht behandelt eine breite Palette von Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Personen- und Güterverkehr. Es umfasst sowohl private Angelegenheiten, wie etwa Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten, als auch öffentliche Verwaltungsangelegenheiten in Bezug auf Fahrerlaubnisse und ähnliche Belange. Die Kanzlei der Rechtsanwältin ist bestrebt, die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten und ihnen professionelle Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Straßenverkehrsrechts zu bieten.

Artikel von Rechtsanwältin Buhr-Bartlakowski


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