Über uns
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf mehrere Rechtsbereiche und wir sind stolz darauf, unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung anbieten zu können. Besonders hervorzuheben ist unser Engagement im Bereich des Verkehrszivilrechts.
Unser Angebot im Verkehrszivilrecht
Im Verkehrszivilrecht, welches einen wichtigen Bestandteil unserer Kanzlei darstellt, bieten wir unseren Mandanten eine professionelle Begleitung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei handelt es sich um Zivilverfahren, die im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten stehen.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie die Kosten für einen Prozess nicht tragen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese wird gewährt, wenn das Gericht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung sieht und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers eine Prozessführung sonst nicht zulassen würden.
Beratungshilfeantrag
Falls Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Dies ermöglicht es Ihnen, außergerichtlich beraten zu werden und dabei lediglich eine geringe Gebühr von 15,01 € zu entrichten.
Rundumservice bei finanzieller Notlage
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass nicht jeder in der Lage ist, die Kosten eines Anwalts zu tragen. Daher unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Anträge auf Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu stellen. Zudem bieten wir die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung an, die sich nach dem konkreten Einzelfall richtet.
Obwohl unser Schwerpunkt im Verkehrszivilrecht liegt, sind wir auch in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder rechtlichen Situation zur Seite zu stehen und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
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