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Rechtsanwältin Nicole Bédé

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Rechtsanwältin Nicole Bédé

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Unsere Kanzlei in Berlin Moabit ist ein versiertes Team von Rechtsanwälten, spezialisiert auf das Gebiet des Strafrechts, einschließlich Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsrecht. Wenn Sie einen Strafbefehl, eine Vorladung zur Vernehmung oder eine Anklage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und engagierter Vertretung zur Seite. Auch in komplexen Sachverhalten wie Kapitaldelikten, Jugendstrafrecht und Strafvollstreckung sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei

Als Beschuldigter müssen Sie nicht notwendigerweise an einer Vernehmung bei der Polizei teilnehmen. Es kann strategisch sinnvoller sein, unsere Kanzlei zu konsultieren, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern. Wir beantragen Akteneinsicht und beraten Sie fundiert auf dieser Basis. Oft kann Schweigen die effektivste Verteidigungsstrategie sein, aus dem kein negatives Urteil gezogen werden darf.

Umgang mit Fristen der Polizei

Wenn Sie die Frist der Polizei einfach verstreichen lassen, wird die Akte zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie sind nicht verpflichtet, sich gegenüber der Polizei mündlich oder schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Pflichtverteidigung im Strafrecht

Bei besonders schweren Vorwürfen bestellt das Gericht einen obligatorischen Pflichtverteidiger. Sie haben die Möglichkeit, vor der Bestellung einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Im Falle einer Verurteilung können Ihnen die Kosten des Verfahrens und die Gebühren des Pflichtverteidigers auferlegt werden.

Nebenklage im Strafrecht

Als Opfer einer Straftat können Sie sich unter bestimmten Bedingungen dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und aktiv Einfluss auf das Verfahren nehmen. Wir stehen Ihnen bei diesem Prozess als Ihre gewählten Rechtsanwälte zur Seite.

Kostenübernahme bei Nebenklage

Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte in der Regel auch die Kosten der Nebenklage tragen, einschließlich der Anwaltskosten. Sollte eine Bezahlung der Anwaltskosten für Sie nicht möglich sein, besteht die Option, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie umfassend über Ihre konkreten Möglichkeiten und das verbleibende Kostenrisiko.

Umgang mit Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, verteidigen wir Ihre Interessen konsequent und diskret. Mit unserer fundierten Kenntnis des gesamten Strafrechts verteidigen wir Sie bundesweit vor allen Gerichten.

Schweigen zu Vorwürfen

Das Schweigen zu den Vorwürfen kann eine wirksame Verteidigungsstrategie sein. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsregeln

Das Verkehrsrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht sind Teilbereiche des Strafrechts, in denen wir umfangreiche Beratung und Vertretung anbieten.

Beantragung von Prozesskostenhilfe

Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können, unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Einlassung bei der Polizei

Eine Einlassung bei der Polizei kann sinnvoll sein, jedoch nur nach sorgfältiger Abwägung und Beratung durch Ihren Rechtsanwalt.

Artikel von Rechtsanwältin Nicole Bédé


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