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Rechtsanwalt Burghard Meyer - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Burghard Meyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Burghard Meyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht

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en oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Wesentlich ist hierfür auch die Frage, ob Ihnen die Fahreridentifizierung bereits gelungen ist., Generell wird die Rechtsanwaltsgebühr bei unverschuldetem Unfall durch die gegnerische Versicherung übernommen. Sollten Sie dennoch zur Selbstzahlung verpflichtet sein, hilft Ihnen eventuell Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung weiter., Die Anwaltskanzlei Burghard Meyer in Stuhr Bremen ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts. Mit einem hohen Grad an Fachkompetenz und langjähriger Praxiserfahrung übernehmen wir die Geltendmachung von Haftungsansprüchen nach Verkehrsunfällen und vertreten unsere Mandanten auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall einschalten

Nicht nur bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Besonders wenn es zu persönlichen Verletzungen gekommen ist, ist eine rechtliche Vertretung ratsam, um sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld geltend machen zu können.

Haftung des gegnerischen Versicherers

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kann versuchen, den Schadensersatzanspruch zu minimieren. Wir stellen sicher, dass Sie von dieser nicht benachteiligt werden und Ihr Schaden vollumfänglich geltend gemacht wird.

Unterstützung bei Unfällen im europäischen Ausland

Ein Verkehrsunfall im Ausland stellt eine besondere Herausforderung dar, bei der wir Sie gerne unterstützen. Mit speziellen Kenntnissen und Erfahrung im Verkehrsrecht sorgen wir dafür, dass Sie auch in solchen Fällen zu Ihrem Recht und damit zu Ihrem Geld kommen.

Unterstützung bei Verkehrsstraftaten

Sollten Sie mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert werden, stehen wir Ihnen zur Seite. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht können wir auf die Ermittlungsakte zugreifen und somit einzelne Sachverhalte überprüfen und entsprechende Schritte einleiten.

Gegen Bußgelder wehren

Ohne fachkundige Hilfe ist es schwierig, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren. Durch unsere Expertise in Fehlerquellen bei Messverfahren können wir das jeweilige Bußgeldverfahren genau prüfen und gegebenenfalls zu einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest zur Verhinderung eines Fahrverbots beitragen.

Schadensersatzansprüche geltend machen

Auch wenn Sie außerhalb des Straßenverkehrs einen Unfall hatten (z.B. Skiunfall, Hundebiss usw.), vertreten wir Ihre Interessen und machen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und andere Schadensersatz

Artikel von Rechtsanwalt Burghard Meyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht


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