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Rechtsanwalt Damian Wypior

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Rechtsanwalt Damian Wypior

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Die Anwaltskanzlei Damian Wypior steht seit 2005 für kompetente, engagierte und gewissenhafte Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandanten. Wir haben uns auf Verkehrsrecht spezialisiert und sind sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Belangen tätig.

Deckungszusage bei einer Rechtsschutzversicherung

Die Deckungszusage bei einer Rechtsschutzversicherung kann entweder vom Versicherungsnehmer selbst oder durch uns als Rechtsanwalte eingeholt werden. Wir kümmern uns um die erste Kontaktaufnahme zur Rechtsschutzversicherung, schildern den Sachverhalt und prüfen, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt.

Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrer Rechsschutzversicherung vereinbart, müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen. Diese Regelung greift jedoch erst dann, wenn eine entsprechende Deckungszusage von der Versicherung vorliegt.

Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen

Uns ist bewusst, dass einige Rechtsschutzversicherungen einen Anwalt empfehlen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie in jedem Fall frei in Ihrer Anwaltswahl sind und immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen können.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

In den Fällen niedriger Einkommen helfen wir Ihnen dabei, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu besorgen. Dieser erlaubt es Ihnen, sich von uns beraten und vertreten zu lassen. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.

Gerichtskosten im Falle einer Niederlage

Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen in der Regel die entstandenen Gerichtskosten sowie die Kosten des Gegners übernommen werden.

Anwaltsgebühren

Unsere Anwaltsgebühren berechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sie sich nach dem Gegenstandswert, während im Strafrecht sogenannte Rahmengebühren Anwendung finden.

Gebühren bei der Erstberatung

Bereits bei der ersten Beratung können Gebühren entstehen. Diese sind abhängig von Dauer und Umfang der Beratung und orientieren sich an einer gesetzlichen Höchstgrenze von 190 Euro zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.

Kostenerstattung von der Gegenseite

Sollten Sie den Prozess gewinnen, haben Sie die Möglichkeit, die entstandenen Anwaltskosten vom Gegner erstattet zu bekommen. Dies gilt auch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel in Verkehrsunfallsachen.

Wer trägt die Kosten bei einem gewonnenen Pro

Artikel von Rechtsanwalt Damian Wypior


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