Unsere Anwaltskanzlei in Berlin ist Ihr kompetenter Partner für Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht. In allen diesen Rechtsbereichen bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung und Vertretung an. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts stehen wir Ihnen insbesondere zur Seite, wenn Sie mit einer Kündigung konfrontiert sind oder mit rechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls zu tun haben.
Umgang mit einer Kündigung
Wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten und nichts unternehmen, wird Ihre Kündigung nach drei Wochen ab Erhalt rechtskräftig und ein späteres rechtliches Vorgehen ist nicht mehr möglich. Als Ihre kompetenten Anwälte im Verkehrsrecht beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstützen Sie dabei, diese effektiv wahrzunehmen.
Polizeiliche Vernehmung
Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten, raten wir Ihnen dringend dazu, unseren Rat erhältlich zu suchen. Es besteht keine Pflicht zum Erscheinen oder Aussagen bei der Polizei. Eine frühzeitige Konsultation mit uns kann dabei helfen, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Akteneinsicht und Aussageverhalten
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, den Stand der Ermittlungen zu kennen, bevor Sie sich zur Sache äußern. Wir stellen sicher, dass Sie eine angemessene Akteneinsicht erhalten. Zudem können Sie als Beschuldigter schweigen oder sogar lügen, ohne dass Ihnen das negativ zugerechnet wird. Eine passende Strategie entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen, nachdem wir die Beweismittel gegen Sie eingesehen haben.
Beschlagnahme von Eigentum
Wenn die Polizei Ihre Sachen beschlagnahmt, können wir als Ihre Anwälte Widerspruch einlegen und so sicherstellen, dass ein Gericht über die weitere Beschlagnahmung entscheidet. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und helfen Ihnen dabei, Ruhe zu bewahren.
Kostenübernahme bei unverschuldeten Unfällen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für unsere anwaltliche Vertretung. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie nach der Schadenregulierung so gestellt sind wie vor dem Unfall.
Umgang mit Haftpflichtversicherungen
Wir raten Ihnen dringend ab, sich selbst bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu melden oder einen Unfallfragebogen ohne unsere Unterstützung auszufüllen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies zu einer zu geringen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlung führen kann.
Aussagen bei Straftatbeständen
Setzen Sie sich niemals ohne anwaltlichen Beistand Straftatbeständen auseinander. Nach Einblick in Ihre Akte können wir die Situation beurteilen und entsprechend handeln.
Allgemeines Zivilrecht
Unsere Rechtsberatung umfasst auch das allgemeine Zivilrecht, welches u.a. Vertragsrecht, die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen beinhaltet. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen effektiv durchzusetzen.
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