Die Anwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich in Osnabrück ist spezialisiert auf das Strafrecht und das Verkehrsrecht. Ihre Expertise und ihr Engagement bemisst sich an der Zufriedenheit ihrer Mandanten, bei denen sie die bestmögliche rechtliche Vertretung und Beratung gewährleistet.
Fachanwalt für Strafrecht
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine besondere Auszeichnung, die nur nach Nachweis spezieller theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird. Diese Kenntnisse müssen erheblich über das Maß hinausgehen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt wird. Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich hat diese Qualifikationen erfolgreich nachgewiesen und wurde von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.
Fortbildung und Praxis
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist verpflichtet, seine fachliche Kompetenz durch regelmäßige Fortbildungen zu erhalten und auszubauen. Dies sorgt dafür, dass Mandanten stets von den aktuellen Rechtsentwicklungen und fundiertem Fachwissen profitieren können. Dr. Jan van Lengerich erfüllt diese Anforderungen mit Engagement und Professionalität.
Strafverteidigung und Einziehung im Strafrecht
Innerhalb des Strafrechts verteidigen wir unsere Mandanten gegen sämtliche Vorwürfe und Anschuldigungen vor deutschen Gerichten und Polizeiwachen. Ein besonderer Teilbereich des Strafrechts ist die sogenannte „Einziehung“ – das Entziehen von Vermögen oder Gegenständen, die durch eine Straftat erworben oder für deren Begehung verwendet wurden. Selbst in Fällen, in denen der Täter den Gegenstand bereits verwertet hat, können wir als Fachanwalt die Einziehung eines Geldbetrags in der Höhe des Wertes des betreffenden Gegenstands erwirken.
Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren
Im Bereich des Verkehrsrechts konzentrieren wir uns auf Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstößen. Wir überprüfen die von den Behörden durchgeführten Messverfahren und setzen uns erfolgreich gegen Bußgeldbescheide oder Fahrverbote ein – insbesondere wenn die Messung fehlerhaft war.
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