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Rechtsanwalt Heiko St. Engel

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Rechtsanwalt Heiko St. Engel

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Wir sind eine engagierte Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Berlin und Potsdam. Unser Anspruch liegt in der effizienten, schnellen und fachkundigen Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten. Dies wird durch unsere langjährige Berufserfahrung sowie kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gewährleistet. Unser speziell ausgebildetes Sekretariat trägt ebenfalls dazu bei, dass der Betrieb unserer Anwaltskanzlei reibungslos funktioniert. Unterstützt wird unsere Arbeit durch modernes Equipment, einschließlich aktuellem Zugriff auf gerichtliche Entscheidungen und Fachliteratur sowie die Nutzung aller Medien, auch für die Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und Mandanten. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der kostengünstigen und zunächst außergerichtlichen Durchsetzung berechtigter Forderungen unserer Klienten. Falls dies nicht zeitnah möglich ist, setzen wir in Absprache mit unseren Mandanten die Ansprüche vor den zuständigen Gerichten oder Behörden durch. Dank technologischer Entwicklungen ist die Mandantenbetreuung und Vertretung vor Gerichten und Behörden außerhalb von Berlin und Brandenburg mittlerweile die Regel. Ein Unfall kann schnell passieren, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Mit einem Unfall gehen oft weitreichende Folgen einher. Es geht um die Regelung der eigenen Schäden sowie der Schäden am Fahrzeug des Gegners. Neben den materiellen Schäden sind auch gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu dauerhaften Verletzungen von besonderer Bedeutung. Dazu kommen Konsequenzen außerhalb des Zivilrechts, wie der Vorwurf der Unfallverursachung mit Ordnungswidrigkeiten oder der Vorwurf der Körperverletzung mit potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Betreuung auch in diesen Fällen. Wir stellen den Fragebogen für Anspruchsteller mit allen notwendigen Daten zusammen, ermitteln den zuständigen Haftpflichtversicherer über den Zentralruf der Autoversicherer und stellen den Kontakt zu KfZ-Sachverständigen her, die in der Regel noch am selben Tag die Begutachtung des Unfallschadens durchführen. Gleiches gilt für die Vertretung in Bußgeldverfahren bei Polizeibehörden und Gerichten sowie im Strafverfahren.

Artikel von Rechtsanwalt Heiko St. Engel


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