×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Rechtsanwalt Kindt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Kindt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zurück
authorname

Rechtsanwalt Kindt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

0,0 rating

Rechtsanwalt Steffen Kindt, seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat das Ziel, Ihre Interessen in sämtlichen verkehrsrechtlichen Belangen zu vertreten. Bei Unfallfragen, Fragen zur Gewährleistung nach Fahrzeugkauf oder -verkauf, Streitigkeiten mit Ihrer Autowerkstatt oder bei Bußgeldangelegenheiten können Sie sich zuverlässig an ihn wenden. Mit langjähriger Erfahrung und spezifischer Fachkenntnis steht er Ihnen zur Seite.

Vertretung nach einem Verkehrsunfall

Unabhängig davon, ob Sie als Auto-, Krad-, Fahrradfahrer oder als Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, übernimmt Rechtsanwalt Steffen Kindt die Geltendmachung Ihrer Unfallschäden. Das umfasst sowohl Sachschäden als auch möglicherweise zustehendes Schmerzensgeld. Mithilfe fachlicher Kompetenz und Erfahrung setzt er Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch.

Gewährleistung bei Fahrzeugkauf oder -verkauf

Sollte es nach dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs zu Problemen bezüglich der Gewährleistung kommen, steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Kindt zur Verfügung. Er setzt Ihre Interessen effizient durch, insbesondere bei Mängeln, nicht genannten Unfallschäden oder bei Mehrkilometern.

Streitigkeiten mit Autowerkstätten

Auch wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Autowerkstatt unzufrieden sind, ist Rechtsanwalt Steffen Kindt an Ihrer Seite. Er hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt geltend zu machen und vertritt Sie in erforderlichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Kostenlose Ersteinschätzung im Bußgeldverfahren

Darüber hinaus bietet Rechtsanwalt Steffen Kindt eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Bußgeldverfahrens an. Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie ihm bereits vorliegende Papiere zusenden. Er wird sich spätestens am nächsten Werktag mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen und die Kosten zu besprechen.

Artikel von Rechtsanwalt Kindt, Fachanwalt für Verkehrsrecht


Bewertungen

Rating /5

×