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Rechtsanwalt M. Ringle

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Rechtsanwalt M. Ringle

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Die im Jahr 1988 von Martin Ringle gegründete Kanzlei definiert sich als Dienstleister und hat von Beginn an den rechtlichen Bedarf von Endverbrauchern sowie kleinen und mittleren Gewerbetreibenden in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gestellt. Die Kanzlei verfolgt einen klaren Ansatz, bei dem der messbare Erfolg des Mandanten im Fokus steht. Bevor ein mandatsauslösender Auftrag erteilt wird, bietet die Kanzlei auf Wunsch ein unverbindliches Orientierungsgespräch an, in dem die zu erwartenden Kosten erörtert werden. Die Kanzlei ist überwiegend auf das Zivilrecht ausgerichtet. Sie bearbeitet hauptsächlich Fälle aus den folgenden Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, einschließlich begleitender Bußgeldverfahren, Schaden- und Haftpflichtrecht, Erbrecht und Erbauseinandersetzungen, Miet- und Pachtrecht
Inkasso, einschließlich der europaweiten Beitreibung von Außenständen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Rechtsanwalt Ringle wurde seit 1988 von Gerichten als Zwangsverwalter von Immobilien in den Bezirken St. Ingbert, Neunkirchen und Saarbrücken bestellt. Dadurch hat er in Hunderten von Liegenschaften wertvolle Erfahrung im Bereich des Mietrechts sammeln können.

Artikel von Rechtsanwalt M. Ringle


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