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Rechtsanwalt Martin Sommerfeld

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Rechtsanwalt Martin Sommerfeld

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Die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Sommerfeld ist Ihr kompetenter Partner in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht. Wir bieten objektive und mandantenorientierte Beratung, effiziente Vertragsgestaltung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Verjährungsfrist bei Urlaubsansprüchen

Unsere Expertise im Verkehrsrecht ermöglicht uns eine genaue Bewertung der Verjährungsfrist bei Urlaubsansprüchen.

Zugang einer E-Mail

Im digitalen Geschäftsverkehr klären wir Sie über die rechtlichen Feinheiten auf. So gilt beispielsweise eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr bereits dann als zugegangen, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers bereitgestellt wird.

Online-Erstberatung

Unsere Kanzlei arbeitet modern und digital. Bei einer Erstberatung online können Sie uns Dokumente einfach per E-Mail oder Fax zusenden. Nach einer sorgfältigen Analyse Ihrer Unterlagen und nach Klärung der Gebühren wird Ein verbindlicher Erstberatungstermin vereinbart durch unsere Kanzlei.

Widerrufsrecht bei Erstberatung

Nach Vertragsabschluss haben Sie das Recht, diesen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Beratungsleistung vollständig erbracht wurde.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung unserer Dienstleistungen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Über die genaue Höhe der Kosten klären wir Sie natürlich auf.

Berechnung der Anwaltsgebühren

Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung bestimmt sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Dieser ist das wirtschaftliche Interesse, das Sie an Ihrer Rechtsangelegenheit haben. Je höher der Gegenstands- oder Streitwert ist, desto höher liegen in der Regel auch die Gebühren. Allerdings steigen die Gebühren hierbei nicht linear, sondern degressiv.

Vergütungsvereinbarung

Es besteht die Möglichkeit, von den im RVG festgehaltenen Grundsätzen abzuweichen und eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dies bietet oft mehr Flexibilität und Transparenz.

Geschäftsgebühr

Unsere Kanzlei kann eine Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten wie beispielsweise das Betreiben eines Geschäfts erheben. Diese wird nach einem festgelegten Gebührensatz zwischen 0,5 und 2,5 berechnet. Auch hier klären wir Sie im Vorfeld transparent über alle Kosten auf. Unsere Mandarinorientierte und Objektive Beratung garantiert Ihnen eine faire Abwicklung aller Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht.

Artikel von Rechtsanwalt Martin Sommerfeld


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