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Rechtsanwalt Matthias Richter

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Rechtsanwalt Matthias Richter

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Über unsere Kanzlei

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht und bietet einen umfassenden Unfallservice an. Unter der Leitung des erfahrenen Rechtsanwalts Matthias Richter sind wir bestrebt, Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall bestmöglich zu wahren.

Kostenübernahme nach einem Verkehrsunfall

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie so wenig wie möglich belastet werden. In der Regel übernimmt die gegnerische Versicherung im Rahmen ihrer Haftung die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Selbst wenn eine gewisse Mitverantwortung auf Ihrer Seite liegt, tragen Sie nur einen anteiligen Betrag der Kosten.

Umgang mit Schadenmanagement durch Versicherungen

Versicherungsunternehmen versuchen oft, ihre eigenen Kosten zu reduzieren. Sie nutzen Strategien wie „Schadenmanagement“ und setzen Unfallbeteiligte durch spezielle Fragebögen und andere Methoden unter Druck. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Wir stehen Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer.

Notwendigkeit der Anwaltseinschaltung bei Verkehrsunfällen

Auch bei scheinbar einfachen Verkehrsunfällen ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die zunehmend komplexer werdende Rechtsprechung und die unterschiedlichen Schadenspositionen es fast fahrlässig erscheinen lassen, einen Schaden ohne juristische Beratung abzuwickeln.

Kommunikation und Datenübermittlung

Sie können uns Ihre Unfalldaten telefonisch übermitteln oder rund um die Uhr über die Meldefunktionen auf unserer Webseite. Für eine genaue Erfassung Ihrer Unfallsituation nutzen Sie am besten unseren Fragebogen, der auch über unsere Webseite zugänglich ist. Darüber können Sie auch Fotos und eine selbst erstellte Unfallskizze hochladen.

Berechnung der Anwaltsvergütung

Unsere Vergütung richtet sich nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert des Falles. Dieser setzt sich aus dem durch den Verkehrsunfall entstandenen materiellen und ggf. immateriellen Schaden zusammen.

Rechtsanwaltshaftung und Pflichtverletzung

Der Begriff „Pflichtverletzung“ bezeichnet eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, die zu einem Schaden führen kann. Unsere Kanzlei hat eine Versicherung, die für solche Fälle aufkommt. Das gilt auch, wenn der Fehler durch eine von uns herangezogene Hilfsperson verursacht wurde.

Gegenstandswert eines Verkehrsunfalls

Der Gegenstandswert eines Verkehrsunfalls entspricht dem materiellen und immateriellen Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Er ist maßgeblich für die Berechnung unserer Vergütung.

Artikel von Rechtsanwalt Matthias Richter


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