Rechtsanwalt Ulrich Nowak-Klein ist ein erfahrener Anwalt, der seit 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und ist vertretungsberechtigt an allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Er hat mehrere Publikationen veröffentlicht, darunter „Der elektronische Vertrag – Zustandekommen und Wirksamkeit“ in MDR 2001, 841 und die Mitbearbeitung von „Schadensrecht des Kraftverkehrs“ im Verlag CH Beck, 8 Aufl. 2006. Rechtsanwalt Nowak-Klein hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und verfügt über die Kompetenz und Erfahrung, um seine Mandanten zu unterstützen.
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