Willkommen bei der Anwaltskanzlei Verkehrs- und Strafrecht Berlin Moabit. Als erfahrener Rechtsanwalt bietet Philipp Appelt eine umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Verkehrsrechts – von der Beratung nach einem Unfall bis hin zur Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr.
Ihre Schritte nach einem Verkehrsunfall
Es ist wichtig, schnell zu handeln, wenn Sie in einen Verkehrsunfall – unabhängig davon, ob Sie als Pkw-, Lkw-, Motorrad- oder Fahrradfahrer beteiligt sind – verwickelt worden sind. Die Kanzlei ist für Sie da, um die Erfolgsaussichten von Schadenersatzansprüchen zu prüfen und diese bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen.
Der Umgang mit Ordnungswidrigkeiten
Wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wie zum Beispiel einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes angeschrieben werden und eine Geldbuße oder sogar Fahrverbote drohen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie hinsichtlich der Frage, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn macht und verteidigen Ihre Interessen energisch.
Ihre Rechte als Geschädigter
Falls Sie Opfer einer Straftat wurden, unterstützt Sie die Kanzlei dabei, Ihre Rechte als Geschädigter geltend zu machen. Das betrifft sowohl Fälle, in denen Sie Zeuge eines Verbrechens waren als auch Situationen, in denen Sie selbst direkt betroffen sind. Rechtsanwalt Appelt entwickelt eine effektive Verteidigungsstrategie und steht Ihnen sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht zur Seite.
Rechte von Fahrradfahrern
Fahrradfahrer haben spezielle Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Nach einem Unfall unterstützt die Kanzlei Sie nicht nur bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld, sondern berät Sie auch in Bezug auf mögliche Bußgeldverfahren.
Kosten der anwaltlichen Beratung
Die Entlohnung der Anwaltsleistung kann je nach Umfang und Komplexität des Falles variieren. Es besteht die Möglichkeit, ein Stundenhonorar oder eine Pauschalhonorarvereinbarung zu treffen. Bei Nichtabschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach dem RVG. Vorab erhalten Sie stets eine Kostenprognose, um das finanzielle Risiko abschätzen zu können. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und bereits eine Zusage zur Kostenübernahme vorliegt, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für die rechtliche Beratung.
Die Anwaltskanzlei Verkehrs- und Strafrecht Berlin Moabit legt Wert auf Transparenz, Fairness und individuelle Lösungen ganz im Sinne der Mandanten. Überlassen Sie Ihre rechtlichen Belange einem engagierten und erfahrenen Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung.
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