Herzlich Willkommen bei Stephan Hobusch – Ihrem erfahrenen und zuverlässigen Rechtsanwalt. Spezialisiert auf die Vertretung und Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, bietet unsere Kanzlei eine individuelle, effiziente und ergebnisorientierte Betreuung. Unsere besondere Expertise liegt im Verkehrsrecht.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Wir unterstützen Sie umfassend bei rechtlichen Belangen im Bereich des Verkehrsrechts. Gerade im Falle eines Unfalls können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Von der Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung, über Reparatur, Ersatzbeschaffung bis hin zu Mietfahrzeugfragen – wir sind Ihr verlässlicher Partner.
Kosten und Vergütung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert oder Streitwert und werden entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei Beratungsleistungen, können jedoch auch Pauschalpreise vereinbart werden.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können die Kosten für unsere Dienstleistung von dieser übernommen werden. Ist ein konkreter Fall nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, erfolgt die Abwicklung der Gebühren direkt mit dem Mandanten.
Zivilrecht
Unsere Kanzlei ist ebenfalls im Allgemeinen Zivilrecht tätig, das private Rechtsbeziehungen regelt. Dazu gehören beispielsweise Vertragsgestaltung und –abwicklung sowie diverse andere Bereiche des täglichen Lebens.
Unfallregulierung
Im Falle eines Unfalls sollten die Betroffenen stets die Kontrolle über die Schadensabwicklung behalten. Eine sogenannte fiktive Abrechnung ermöglicht es Geschädigten, sich die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert auf Basis eines vorgelegten Schadengutachtens vom Unfallgegner erstatten zu lassen.
Freie Werkstattwahl
Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie beispielsweise einen Sonderversicherungstarif abgeschlossen haben.
Kostenübernahme Anwaltsleistung bei Unfall
Im Falle eines Unfalls kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten werden in der Regel ganz oder teilweise von der Versicherung des Schädigers getragen.
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