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Rechtsanwaltskanzlei Frank Winkelmann

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Expertise im Verkehrsrecht – Ihre Rechtsanwaltskanzlei Frank Winkelmann

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Frank Winkelmann, verfügen über eine besondere Kompetenz im Bereich des Verkehrsrechts. Wir begleiten und beraten Sie umfassend in allen Fragen zu Straßenverkehrssachen. Unsere Leistungen reichen von der Vertretung bei Ermittlungsverfahren oder vor Gericht bis hin zur Unterstützung bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Kostenlose Beratung durch Beratungshilfe

Ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots stellt die Beratungshilfe dar. Durch diese haben Sie als rechtssuchende Person die Möglichkeit, kostenlos eine erste Rechtsberatung sowie eine außergerichtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Finanziell abgedeckt sind hier die Kosten für eine Erstberatung sowie die Korrespondenz mit der Gegenpartei. Die Gebühren werden direkt mit der Staatskasse verrechnet.

Prozesskostenhilfe bei Gericht

Zudem setzen wir uns für Ihre Rechte vor Gericht ein – finanzielle Hürden sollen hier keine Rolle spielen. Mit der Prozesskostenhilfe können wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen übernimmt der Staat die anfallenden Gerichtskosten sowie unsere Anwaltsgebühren. In Familiensachen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Unsere Vergütung und Ihre Kosten

Die Höhe unserer Gebühren bei einer außergerichtlichen Vertretung bestimmt sich in der Regel nach dem Streitwert. dies schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Auch bei gerichtlichen Prozessen wird die Gebühr je nach Streitwert festgelegt. In bestimmten Fällen hat die Gegenseite die Gebühren zu tragen. Gerne beraten wir Sie ausführlich über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

Umgang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kümmern wir uns um die Abwicklung. Wir klären für Sie ab, in welchem Umfang Ihre Versicherung für die anfallenden Kosten aufkommt und setzen uns direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Wann der Gegner zur Kostenübernahme verpflichtet ist

Unter bestimmten Umständen ist Ihr Gegner dazu verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten durch eine Beauftragung eines Rechtsanwalts zu tragen. Dies ist meist dann der Fall, wenn Sie einen Prozess gewinnen oder außergerichtlich vertreten werden.

Hilfe bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ein spezieller Bereich unseres Leistungsspektrums betrifft die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Hierbei unterstützen wir Sie sowohl bei der juristischen als auch bei der bürokratischen Abwicklung, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Zu unserem Service gehört auch die Übernahme der Korrespondenz mit Ihrer Versicherung oder anderen Instanzen. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen von Formularen und in weiteren administrativen Belangen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht.

Artikel von Rechtsanwaltskanzlei Frank Winkelmann


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