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Rechtsanwaltskanzlei Günther Teuner

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Rechtsanwaltskanzlei Günther Teuner

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Ein verkehrswidriges Verhalten kann gravierende Folgen haben. Ob es sich um eine fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt – unsere Anwaltskanzlei TEUNER RECHTSANWALTSKANZLEI in Arnsberg sorgt dafür, dass Sie in allen Situationen bestens vertreten sind. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung stellen wir sicher, dass wir Ihren Anforderungen jederzeit gerecht werden.

Unsere Dienstleistungen im Verkehrsrecht

Wenn es um Rechtsfragen im Straßenverkehr geht, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Beantragung einer Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe, wenn Sie die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.

Verkehrsstrafsachen

Im Straßenverkehr können verschiedene Straftaten begangen werden. Haben Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, ist der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Auch Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten als Delikte. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, kümmern wir uns um die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.

Konsequenzen und Gegenmaßnahmen bei Fahrerlaubnisentzug

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig oder endgültig entzogen worden, helfen wir Ihnen bei der Wiedererlangung. Keinesfalls sollten Sie drohende Maßnahmen wie die MPU – den sogenannten „Idiotentest“ – auf die leichte Schulter nehmen. Mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie nach Ablauf der Sperrfrist möglichst schnell wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis kommen.

Rechte als Nebenkläger

Wurden Sie Opfer einer Straftat, vertreten wir Sie als Nebenkläger im strafgerichtlichen Verfahren. Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz können in geeigneten Fällen schon im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend gemacht und durchgesetzt werden. Dies spart Ihnen ein zusätzliches Gerichtsverfahren vor den Zivilgerichten.

Verhalten bei Vorladung

Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sind Sie niemals verpflichtet, auszusagen. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie uns konsultieren. Wir beraten Sie darüber, ob eine Aussage unbedenklich ist oder Sie zusätzlich belasten könnte.

Bei unseren Leistungen setzen wir auf Transparenz und Fairness. Vermeintlich günstige Angebote von Rechtsdienstleistern können Ihnen am Ende teuer zu stehen kommen. Daher vertrauen Sie auf unsere Expertise und Qualität.

Artikel von Rechtsanwaltskanzlei Günther Teuner


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