×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Rechtsanwaltskanzlei Josef Schirra

Rechtsanwaltskanzlei Josef Schirra

Zurück
authorname

Rechtsanwaltskanzlei Josef Schirra

0,0 rating

Die Anwaltskanzlei wurde im Jahr 1993 von ihrem Inhaber gegründet, nachdem er sechs Jahre lang in einer Sozietät tätig war. Anfangs befand sich die Kanzlei unter der Adresse „Am Markt 12 in Lebach“ und wurde nach einem Umzug im Jahr 2010 in der Trierer Straße 3 fortgeführt. Die Kanzlei liegt im erweiterten Stadtkernbereich von Lebach und ist bequem in 5 bis 8 Minuten zu Fuß vom Bahnhof aus erreichbar. Öffentliche Parkplätze stehen in weniger als 100 Metern Entfernung zur Verfügung. Die Büroräume befinden sich in der zweiten Etage und sind behindertengerecht per Aufzug erreichbar. Der Inhaber der Kanzlei begann seinen beruflichen Werdegang mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes im Wintersemester 1977/1978. Er legte sein erstes juristisches Staatsexamen im Wintersemester 1983/1984 ab und sammelte während des anschließenden dreijährigen Referendariats wertvolle Erfahrungen an verschiedenen Stellen, darunter bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dem Amtsgericht Lebach, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Saarbrücken. Im Frühjahr 1987 legte er sein zweites juristisches Staatsexamen ab und erhielt im Juli 1987 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft des Saarlandes. Zunächst war er sechs Jahre lang in einer Sozietät tätig, bevor er im Jahr 1993 seine eigene Kanzlei als Einzelanwalt gründete und sie unter den oben genannten Adressen weiterführte. Die Kanzleiphilosophie des Anwalts lautet: „RECHT HABEN, RECHT BEKOMMEN.“ Er versteht die Herausforderung, die darin besteht, nicht nur Recht zu haben, sondern auch tatsächlich Recht zu bekommen. In einem Rechtsstreit hängt dies nicht nur von der Gesetzesgrundlage oder Anspruchsgrundlage ab, sondern auch von vielen weiteren Faktoren, wie Beweismöglichkeiten, Beweislastverteilung, Glaubwürdigkeit der Zeugen, Ausschöpfung anderer Beweismittel, taktischem Vorgehen und Überzeugungsfähigkeit. Der Anwalt setzt sich dafür ein, die Interessen seiner Mandanten in diesen komplexen und herausfordernden Situationen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht optimal zu vertreten. In seiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit konnte er vielen Mandanten, auch in scheinbar aussichtslosen Fällen, dabei helfen, ihr Recht durchzusetzen.

Artikel von Rechtsanwaltskanzlei Josef Schirra


Bewertungen

Rating /5

×