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Rechtsanwaltskanzlei Kill Frech Michalak Kruse - Ihre Rechtsanwälte in Herne

Rechtsanwaltskanzlei Kill Frech Michalak Kruse – Ihre Rechtsanwälte in Herne

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Rechtsanwaltskanzlei Kill Frech Michalak Kruse – Ihre Rechtsanwälte in Herne

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Wir begrüßen Sie herzlich bei der Anwaltskanzlei Kill Frech Michalak Kruse, Ihren Experten im Bereich des Verkehrsrechts. Mit unserer Fachkompetenz und jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen in allen verkehrsrechtlichen Belangen zur Seite und vertreten Ihre Interessen mit Konsequenz und Härte.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von KFZ-Gutachten. In Zusammenarbeit mit zuverlässigen Kooperationspartnern ermöglichen wir Ihnen eine professionelle und schnelle Gutachtenerstellung, welche für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung unerlässlich ist.

Daneben bereiten wir Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht auf. Hierfür ziehen wir unsere kompetenten Partner hinzu, die das Messverfahren, welches in Bußgeldbescheiden angewendet wird, genau unter die Lupe nehmen und eventuelle Fehler aufdecken.

Kostentransparenz und faire Gebühren

Mit uns sind Sie stets im Bilde über die anfallenden Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit. Es gilt eine maximale Erstberatungsgebühr von 190 Euro und für eine weitergehende Beratung 250 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Mehrwertsteuer.

Die Geschäftsgebühr, die beispielsweise anfällt, wenn wir die Gegenseite für Sie kontaktieren, richtet sich nach dem Gegenstandswert. Hierbei können noch Auslagen und die aktuell geltende Mehrwertsteuer hinzukommen.

Rechtsschutzversicherung und Sozialleistung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fall abgedeckt ist und übernehmen die Abrechnung.

Für besonders einkommensschwache Rechtssuchende bieten wir Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz an. Hierfür ist vor der ersten Beratung ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe dient dazu, Personen, die einen Prozess führen müssen und die dafür anfallenden Kosten nicht aufbringen können, finanziell zu unterstützen. Dies gilt jedoch nur, wenn nach Einschätzung des Gerichts Aussichten bestehen, den Prozess zu gewinnen. Prozesskostenhilfe übernimmt dabei die Gerichtskosten und die Kosten für die anwaltliche Vertretung, abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers.

Wir freuen uns darauf, Sie verlässlich und kompetent in Ihren verkehrsrechtlichen Belangen zu unterstützen.

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