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Rechtsanwaltskanzlei Lars Schönherr

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Rechtsanwaltskanzlei Lars Schönherr

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Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und habe mich auf die Bereiche Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Im Jahr 2006 erhielt ich den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und seitdem habe ich zahlreiche Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich vertreten. Als Mitglied der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V., des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht/Verkehrsrecht im DAV halte ich mich stets über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren, daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich in einer solchen Situation verhalten sollte. In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Seite und berate Sie umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts.Bei einem Unfall ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Bei Verletzungen oder dem Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Bei reinen Blechschäden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme in der Regel nicht erforderlich, dennoch sollten Sie die Daten aller Beteiligten, Kennzeichen der Fahrzeuge, Fahrzeugtypen und Versicherungsdaten in einem Unfallprotokoll festhalten. Fotos der Unfallstelle und eventueller Zeugenaussagen können ebenfalls hilfreich sein.Es ist wichtig, keine voreiligen Schuldanerkenntnisse zu unterschreiben, da dies zu Problemen bei der Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung führen kann. Unabhängig von der Schuldfrage sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Bei der Feststellung der Schuldfrage durch die Polizei sollten Sie vorsichtig sein, da deren Aufgabe hauptsächlich in der Schadensfeststellung liegt und nicht in der Klärung der Schuldfrage. Für eine umfassende Beratung und Vertretung in Fragen des Schadens und der Schuld können Sie sich gerne an mich als erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Ich stehe Ihnen auch bei Fragen zum Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, Punkten im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug und MPU zur Verfügung. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und mein fundiertes Fachwissen im Verkehrsrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei, um Ihre rechtlichen Fragen zu besprechen und Ihr Anliegen kompetent zu bearbeiten.

Artikel von Rechtsanwaltskanzlei Lars Schönherr


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