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RECHTSANWALTSKANZLEI SCHOLTEN

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RECHTSANWALTSKANZLEI SCHOLTEN

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Die Anwaltskanzlei ist Ihr professioneller Partner, wenn es um rechtliche Fragen im Verkehrsrecht geht. Ob Sie in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt sind und Ansprüche geltend machen möchten oder Unterstützung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren benötigen, um Punkte im Fahreignungsregister (FAER) oder eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu vermeiden – wir stehen Ihnen zur Seite.

Unfall im Straßenverkehr und Ansprüche geltend machen

Als erstes sollten Sie Ruhe bewahren und uns kontaktieren. Gemeinsam werfen wir einen detaillierten Blick auf den Unfallhergang und erarbeiten eine Strategie, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Sind Sie mit Punkten im FAER konfrontiert oder droht Ihnen eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe? Wir bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Vertretung, um die bestmöglichen Ergebnisse für Ihre Situation zu erzielen.

Fristen von Gerichten und Behörden

Sollten Ihnen Fristen gesetzt worden sein – vor allem von Gerichten und Behörden -, dann ist schnelles Handeln geboten. Eine verschuldete Fristversäumung kann zum Scheitern eines Rechtsstreits führen. Kontaktieren Sie uns sofort, wir werden Ihre Angelegenheit als Eilfall behandeln.

Vorbereitung auf das Beratungsgespräch

Zur optimalen Vorbereitung auf das Beratungsgespräch bitten wir Sie, alle relevanten Unterlagen mitzubringen. Dazu gehören bisherige Korrespondenz, Verträge und Gesprächsnotizen. Um sicherzustellen, dass wir alle Aspekte Ihres Falles berücksichtigen, ist es hilfreich, wenn Sie eine Liste mit möglichen Zeugennamen, Adressen und Kontaktdaten erstellen.

Rechtsschutzversicherung und Rechtsstreit

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte Ihren Vertrag sowie die allgemeinen Rechtschutz-Bedingungen Ihrer Versicherung zum Termin mit. Wir übernehmen dann die Deckungsanfrage und alle weiteren Formalitäten für Sie. Sollte Ihre Rechtschutzversicherung Ihren Fall nicht abdecken, scheuen Sie nicht vor einem ersten Beratungsgespräch zurück. Die Kosten hierfür belaufen sich bei Verbrauchern auf maximal 190,00 Euro netto.

Erstberatung ohne Rechtschutzversicherung

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, können Sie dennoch ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Hierbei entstehen für Verbraucher Kosten von maximal 190,00 Euro netto.

Bitte beachten Sie, dass diese Anwaltskanzlei sich ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat und somit keine Beratung zu Themen wie Sorgerecht anbieten kann. Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins zögern Sie nicht, uns telefonisch oder an unserem Empfang zu kontaktieren.

Artikel von RECHTSANWALTSKANZLEI SCHOLTEN


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