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Rechtsanwaltskanzlei Schulz Fachanwalt Verkehrsrecht

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Rechtsanwaltskanzlei Schulz Fachanwalt Verkehrsrecht

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Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Schulz, Ihrer Spezialistin für Verkehrsrecht in Heidelberg. Wir agieren als Ihre fachkundige und kompetente Partnerin in allen Fragen zum Thema Verkehrsrecht und setzen uns unermüdlich für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine individuelle Beratung und steht Ihnen zur Seite, wenn Sie klare Antworten und effektive Lösungen benötigen.

Ihre Rechte als Unfallopfer

Als Opfer eines Verkehrsunfalls haben Sie umfassende Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung. Dazu gehört, dass alle Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden müssen. Es handelt sich dabei um Schäden am Fahrzeug, Mietwagenkosten, medizinische Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.

Vorgehen nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Polizei zu informieren und alle relevanten Informationen zum Unfall zu sammeln. Dies beinhaltet Fotos von der Unfallstelle, Namen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie eventueller Zeugen. Unser Team von Anwälten hilft Ihnen gerne bei der korrekten Dokumentation und Kommunikation mit den Versicherungen.

Rechtliche Konsequenzen beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem droht bei einem Schaden von etwa 1.300 Euro am anderen Fahrzeug ein Fahrerlaubnisentzug. Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Fahrerlaubnisentzug

Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht in verschiedenen Fällen, beispielsweise bei starken Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer oder dem Verursachen eines schweren Unfalls. Die Rechtsanwaltskanzlei Schulz klärt Sie über die möglichen Konsequenzen auf und setzt sich für Ihre Rechte ein.

Autofahren mit Kopfhörern

Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern während der Autofahrt erlaubt, solange Ihre Wahrnehmung des Straßenverkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, weil Sie durch die Musik abgelenkt waren, kann ein Bußgeld und ein Mitverschulden drohen.

Autobahn betreten als Fußgänger

Das Betreten der Autobahn als Fußgänger ist grundsätzlich verboten und nur in Notfällen, wie bei einer Panne oder einem Unfall, gestattet. Bei Zuwiderhandlung droht ein Verwarngeld.

Körperpflege während der Fahrt

Obwohl es kein explizites Verbot gibt, sich während der Fahrt umzuziehen oder Körperpflege zu betreiben, kann dies bei einem dara

Artikel von Rechtsanwaltskanzlei Schulz Fachanwalt Verkehrsrecht


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