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Rheingans & Hansmeyer, Rechtsanwälte in Partnerschaft

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Rheingans & Hansmeyer, Rechtsanwälte in Partnerschaft

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Die Rechtsanwaltskanzlei Rheingans & Hansmeyer in Partnerschaft ist Ihr Ansprechpartner für alle Belange rund um das Verkehrsrecht. Mit unserer Expertise und unserem Engagement stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen optimal zu vertreten und durchzusetzen. Dabei legen wir Wert auf transparente und faire Gebühren.

Unsere Vergütung im Einklang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Unsere Anwaltsgebühren werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Das RVG ist ein gesetzlicher Rahmen, der die Berechnung von Anwaltsgebühren regelt. Er nimmt Zeitaufwand, Schwierigkeit und Bedeutung des Falles sowie die Vermögensverhältnisse des Mandanten als Basis für die Kalkulation.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

In bestimmten Fällen, wenn beispielsweise der Streitwert nicht oder nur schwer zu ermitteln ist, können Sie mit uns eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Dies bietet sich auch an, wenn Sie uns regelmäßig mit ähnlichen Angelegenheiten betrauen.

Steuerberatergebührenverordnung

Die Steuerberatergebührenverordnung (StbVV) regelt die Abrechnung unserer Hilfeleistungen bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten. Ähnlich wie beim RVG richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Streitwert und dem Umfang unserer Tätigkeit.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Sollten Sie finanzielle Bedenken haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung von staatlicher Unterstützung. Prozesskostenhilfe kommt infrage, wenn Ihr Vermögen zur Führung eines Rechtsstreits nicht ausreicht. Die Beratungshilfe ist eine Form der staatlichen Unterstützung für Rechtssuchende, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können. Hierbei erhalten Sie einen Beratungsschein vom Amtsgericht, mit dem Sie unser Büro aufsuchen können.

Kosten einer Erstberatung

Für eine erste Beratung berechnen wir 50 € zzgl. Umsatzsteuer pro halbe Stunde. Verbraucher zahlen für diese höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Beratungsgebühr aufzubringen, kann Ihnen der Staat in Form der Beratungshilfe Unterstützung gewähren.

Notarielle Dienstleistungen rund ums Verkehrsrecht

Unser Notar, Herr Rheingans, berät Sie unabhängig und unparteiisch bei der Gestaltung Ihrer Rechtsgeschäfte im Verkehrsrecht. Dabei kann er Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen und Sie bei der Formulierung von Verträgen unterstützen. Die Kosten für seine notariellen Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet, das sich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäftes richtet.

Wir freuen uns, Ihnen in allen Verkehrsrechtsfragen zur Seite zu stehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.

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