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Rudolf Woesch

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Rudolf Woesch

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In der Anwaltskanzlei Woesch erhalten Sie seit 1981 umfassende Beratung und professionelle Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Angebot richtet sich sowohl an Autofahrer als auch an Radfahrer, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer, die Schäden durch schadhafte Straßenverhältnisse erlitten haben. Mit unserer Expertise im Verkehrsrecht setzen wir uns für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie dabei, Ansprüche geltend zu machen.

Verantwortung für den Zustand der Straßen

Für den Zustand der Straßen in Deutschland sind je nach Straßentyp die jeweiligen „Straßenbaulastträger“ zuständig. Das können Kommunen, Landkreise, Länder oder der Bund sein. Sie tragen die Verantwortung für mögliche Gefahren, die für Verkehrsteilnehmer von den Straßen ausgehen.

Pflichten der Autofahrer

Auch Autofahrer haben Pflichten: Sie müssen ihr Fahrverhalten stets den Straßenverhältnissen anpassen und das so genannte Sichtfahrgebot beachten. Bei einem durch ein Schlagloch verursachten Schaden ist zudem die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Hafter bei einem durch Schlagloch verursachten Schaden

Die Haftung bei einem durch ein Schlagloch verursachten Schaden hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise ob der Straßenbaulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und ob der Autofahrer seiner Sorgfaltspflicht genügt hat.

Ermittlung der Ursache für den Schaden

Um nachzuweisen, dass ein Schaden durch ein Schlagloch verursacht wurde, sind Fotos der Unfallstelle und des Schadens sowie Zeugenaussagen hilfreich.

Geltendmachung von Schadensersatz

Für die Geltendmachung von Schadensersatz bei Straßenschäden unterstützen wir Sie bei der Beweisführung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen.

Verkehrssicherungspflicht und Haftung

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Pflicht zur Aufrechterhaltung eines sicheren Straßenzustands. Zuständig dafür sind der Bund, das jeweilige Land, Städte und Kommunen. Fußgänger können in der Regel keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie wegen eines Schlaglochs stürzen.

Rechte von Radfahrern

Für Radfahrer gelten ähnliche Regeln wie für Autofahrer: Sie können Schadensersatz verlangen, wenn sie auf einem schadhaften Radweg stürzen – allerdings nur, wenn sie ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst haben.

Vorgehen bei einem Unfall oder Schaden

Wenn Sie einen Unfall oder Schaden wegen eines schlechten Straßenzustands hatten, sollten Sie den Schaden und den Fahrbahnz

Artikel von Rudolf Woesch


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