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Schulz Jürgen Rechtsanwalt und Notar

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Schulz Jürgen Rechtsanwalt und Notar

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Eingebettet im pulsierenden Herzen des Berliner Westens, gewährleistet die Anwaltskanzlei Schulz Herzberg Wölki seit mehreren Jahrzehnten kompetente und zügige Rechtsvertretung. Bekannt für unsere Expertise im Zivilrecht, liegt unser Fokus auf dem Verkehrsrecht und damit verbundenen Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.

Leistungen in der Verkehrsrechtskanzlei

Für Opfer eines Verkehrsunfalls bieten wir eine umfassende Palette an Dienstleistungen an. Wir setzen uns für Ihre Entschädigung ein, sei es Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls oder Übernahme der Heilbehandlungskosten, wenn Ihre Krankenversicherung nicht greift. Darüber hinaus kämpfen wir für Kosten von Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel und Haushaltsführungsschaden. Nicht zu vergessen die Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen.

Kosten der Rechtsanwaltsbeauftragung

Unser Streben ist es, Ihnen als unserem Mandanten eine sorgenfreie Vertretung Ihrer Interessen zu ermöglichen. Daher werden die Kosten unserer Beauftragung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Vermeidbare Fehler nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Unfall sollten Sie auf jegliche Schuldeingeständnisse verzichten und die Abwicklung des Unfalls nicht Dritten überlassen. Des Weiteren empfehlen wir, keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung bezüglich der Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.

Auswirkungen von Messfehlern auf den Verfahrensausgang

Als Ihre Vertreter überprüfen wir gewissenhaft mögliche Fehlerquellen wie Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen oder Verkehrsampelüberwachungen. Häufig können formale Behördenfehler dazu beitragen, Sanktionen wie die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder einen Führerscheinentzug abzuwenden.

Vorgehen bei Erhalt eines Bußgeldbescheides

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, senden Sie diesen bitte schnellstmöglich an uns. Wir nehmen Akteneinsicht und erledigen das Notwendige für Sie. Von einer selbstständigen Stellungnahme gegenüber der Ermittlungsbehörde raten wir dringend ab.

Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid

Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides lediglich zwei Wochen Zeit haben, Einspruch einzulegen. Unsere Kanzlei steht Ihnen in diesem Prozess zur Seite, um Ihre Rechte bestmöglichst zu vertreten.

Artikel von Schulz Jürgen Rechtsanwalt und Notar


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